Die Lehren von Thüringen

von | 07. Feb. 2020 | Deutschland und die Welt

Angesichts des grotesken Schauspiels um die Thüringer Regierungsbildung erinnere ich an meinen Artikel vom 28. Okt. 2019 über die Thüringer Landtagswahl vom Tag zuvor.

Wie nachfolgendes Zitat aus meinem Artikel zeigt (s. weiter unten!), habe ich damals die Koalitionsmöglichkeiten aufgezeigt und fast genau jene Situation beschrieben, die sich am vergangenen Mittwoch (5. Februar) ergab, als der FDP-Mann Thomas Kemmerich zum Thüringer Ministerpräsidenten gewählt wurde – allerdings mit zwei Unterschieden:

 

  1.  Ich schrieb, daß weder die CDU noch die FDP es »riskieren« würde, einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Genau das ist aber bekanntlich geschehen, wahrscheinlich deswegen, weil sie bei der erneuten Wahl Ramelows zum Ministerpräsidenten nicht ganz untätig zuschauen wollten, und weil sie sich gleichzeitig sicher fühlten, daß die AfD ihren Kandidaten wählen würde. – Eine eigene CDU-FDP-Regierung mit Duldung der AfD war dabei sicherlich nicht geplant … es sei denn, die Fraktionsführungen von CDU und FDP hatten einen Blackout, der sie daran hinderte, die mit ihrer eigenen tätigen Unterstützung seit Monaten geschürte Pogrom-Stimmung richtig einzuschätzen. – Inzwischen dürften sie aber auf jeden Fall dazu recht gut in der Lage sein.

 

  1. Im Artikel nannte ich 48 statt 45 Mandate für AfD-CDU-FDP und 42 statt 44 für das Links-Bündnis. Das stimmt auch mit der Sitzverteilung überein. Wo sind die drei fehlenden Stimmen der Bürgerlichen geblieben? Zwei Stimmen hat offenbar Ramelow bekommen und zudem muß sich ein Bürgerlicher der Stimme enthalten haben. Bei allen drei dürfte es sich um CDU-Leute handeln, denn die AfD hat offenbar geschlossen für Kemmerich gestimmt – etwaige Abweichler hätten wohl eher den eigenen Kandidaten gewählt – und die FDP-Abgeordneten dürften ebenfalls Kemmerich gewählt haben; er ist ja schließlich ihr Fraktionsvorsitzender.

 

Jetzt frage ich mich: Habe ich etwas übersehen? Oder warum haben die Medien nicht darüber berichtet, daß zwei CDU-Abgeordnete Ramelow gewählt haben und ein dritter sich der Stimme enthalten hat? – Hätten diese drei ebenfalls Kemmerich gewählt, hätte es sogar eine knappe, aber deutliche Regierungsmehrheit gegeben: 48 zu 42!

 

Hier nun das Zitat aus dem Artikel »Wer rettet uns vor Karlsruhe? vom 28. Okt. 2019«:

Eine Regierung mit Landtagsmehrheit und ohne Beteiligung der AfD ist nur dann möglich, wenn die CDU mit der Linkspartei koaliert. Lässt sich die CDU darauf nicht ein, wie sie vor der Wahl stets versichert hat, kann Ramelow wieder nur Chef einer Minderheitsregierung werden, vermutlich in einer Koalition mit der SPD und den Grünen. Dabei kann er im ersten oder zweiten Wahlgang nur dann gewählt werden, wenn auch die CDU oder die FDP (oder beide) für ihn stimmen. Geschieht dies nicht, muss ein dritter Wahlgang durchgeführt werden, durch den einfach der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt wird. In diesem Fall müssten die CDU und die FDP zumindest darauf verzichten, einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Denn wenn dies geschähe, könnte auch die AfD für diesen Kandidaten stimmen, wodurch er mit 48 zu 42 Stimmen gewählt werden würde. Dann gäbe es einen CDU- (oder FDP-) Ministerpräsidenten, der mit AfD-Stimmen gewählt wäre – etwas, was, wie oben festgestellt, weder die CDU noch die FDP »riskieren« würde.

 

Die »Moral« von der G’schicht:

Auch der letzte AfD’ler muß jetzt – nach der von der Gegenseite gerade inszenierten, monströsen Haß-Kampagne – WISSEN, daß die von der AfD-Führung bis jetzt verkündete Hoffnung auf eine Regierungskoalition mit den bürgerlichen Kartellparteien (»irgendwann mal, wenn sie nicht anders können …«) bestenfalls eine tragische Lebenslüge oder eine illusorische Durchhalteparole war, um sich selbst Mut zu machen resp. um die sogenannten gemäßigten Anhänger der Partei bei der Stange zu halten.

SO GEHTˈS JEDENFALLS NICHT WEITER!

 

Es gibt aber einen Ausweg:

Die einzige Strategie, mit der die AfD-Führung die offenbar geplante Zerschlagung der Partei jetzt noch verhindern kann, ist der von mir – z.B. im Artikel »Wer rettet uns vor Karlsruhe?« – erläuterte rechtspolitische Frontalangriff auf jene etablierten Kräfte in Deutschland, die seit 30 Jahren das Grundgesetz gezielt verfälschen und das Recht systematisch beugen, um »verfassungskonform« das Deutsche Volk auflösen und die Bundesrepublik Deutschland als Nationalstaat und Völkerrechtssubjekt beseitigen zu können.