Zum Weltbild der Neuen Rechten

von | 03. Jul. 2022 | Debatte, Philosophie & Theorie

Bei diesem Text handelt es sich um einen Diskussionsbeitrag von dem deutschen Germanisten und Publizisten Jürgen Schwab. Der Autor, der bereits 2011 mit seinem Buch „Die Manipulation des Völkerrechts“ auf sich aufmerksam gemacht hatte, befasst sich hierbei mit Alexander Dugins geopolitischen Weltbild. Nicht zuletzt sieht der eigentlich nationalorientierte Schwab u.a. durch die Ukraine das Großraumprinzip bestätigt. Der Beitrag dient zur nun neu aufflammenden geopolitischen Debatte innerhalb der Rechten, die sich bisher stark auf den Einmarsch Russlands in die Ukraine beschränkte. Schwab stellt hierbei wichtige Fragen zum bestehenden Völkerrecht, die es von rechts zu erörtern gilt. Die Redaktion

Welches Weltbild liegt dem Denken und Handeln der Neuen Rechte zugrunde?  ̶  Das Weltbild der Neuen Rechten ist zum einen gegen die Vorstellung universeller Menschenrechte gerichtet, wie dies Alain de Benoist in seinem Buch über die Menschenrechte formuliert hat. Demnach erhält der einzelne Mensch nicht von Geburt an durch ein „Naturrecht“ liberaler, sozialistischer, christlicher, islamischer usw. Art seine Rechte, sondern ausschließlich von seiner staatlichen Gemeinschaft, in die seine Eltern schon hineingeboren sind. Benoist schreibt: „Nur in einem politischen Rahmen, in einer gemeinsamen politischen Lebenswelt, kann ein Mensch Rechte haben […].“[1]

Multipolare statt universelle Weltordnung

Daran anknüpfend ist zum anderen das Denken der Neuen Rechten, wie das der Rechten überhaupt, von der Idee einer multipolaren Weltordnung bestimmt. Das rechte Weltbild geht von einer erhaltenswerten Vielfalt der Völker, Nationen und Kulturkreise aus. Diese Vielfalt soll sich auch machtpolitisch widerspiegeln.

Die Mehrheit der deutschen Neuen Rechten, so mein Eindruck, stimmt mit Alexander Dugin überein, der seit Jahren die Idee einer multipolaren Weltordnung verficht.[2] Dugin selbst vertritt als russischer Autor den „Eurasianismus“, der das „westliche Weltbild, wonach der Planet in ein Zentrum (Angelsächsische Welt und Europa) und abgelegene Außengebiete (Südamerika, Afrika, Asien) gegliedert ist, strikt“ ablehnt. „Stattdessen sieht die Eurasianische Idee die Welt als eine Sammlung gänzlich verschiedener politisch-kultureller und wirtschaftlicher Lebensräume, die miteinander korrespondieren.“[3]

Dugin zufolge handelt es sich bei dieser multipolaren Weltordnung nicht um „klassische Nationalstaaten“, sondern um „Bündnisse“ bzw. „kontinentale Allianzen“.[4] Er nennt hierbei neben der westlichen Zivilisation, zu der vor allem Nordamerika und Westeuropa zählten, die orthodoxe (eurasische) Zivilisation, die islamische, die indische, die lateinamerikanische und die japanische Zivilisation,[5] denen er die Fähigkeit zuschreibt, als selbständige Akteure einer solchen multipolaren Ordnung in Frage zu kommen.

Deutschland und Westeuropa sind nach dieser Lesart Bestandteile der westlichen Zivilisation, was ja leider tatsächlich die politische Wirklichkeit widerspiegelt, aber nicht so bleiben sollte.

Alexander Dugin: Kulturelle Großräume statt Nationalstaaten

Wichtig bei dem Duginschen Ansatz ist der Umstand, daß er den Nationen innerhalb der kulturellen Großräume nur eine untergeordnete Rolle zuschreibt.  ̶  Genau daran läßt sich der Ukraine-Konflikt mit Rußland festmachen. Beide Länder zählen zur orthodox-christlichen Zivilisation, weshalb Dugin  ̶  und mit ihm Putin  ̶  die Ukraine für ihren eigenen, russischen Machtbereich beanspruchen.

Aber wie sieht es aus mit dem Selbstbestimmungsrecht der Völker? Hat die Ukraine nicht das Recht, einen eigenen, auch und gerade von Rußland unabhängigen Staat zu bilden, der sich unter Umständen einem feindlichen Bündnis, dem des Westens, der NATO, anzuschließen gedenkt? Nach der Auffassung von Dugin und Putin ganz gewiß nicht. Ein Teil der deutschen Rechten, wenn auch die Minderheit, und die ukrainischen Nationalisten widersprechen dieser Großraumlogik; die ukrainische Unabhängigkeit, auch und gerade gegenüber Moskau, wird von diesem Kräften betont.[6]

Bei dieser rechten Meinungsverschiedenheit geht es um zweierlei Angst. Im Grunde genommen nimmt jede Seite für sich zu Recht in Anspruch Angst zu haben. Die Russen haben Angst vor der NATO, die ein eindeutig rußlandfeindliches Militärbündnis ist; sie suchen Schutz vor ihr, führen gegebenenfalls auch Präventivkriege gegen NATO-Beitrittskandidaten (Georgien, Ukraine). Hingegen haben diejenigen Staaten, die früher Sowjetrepubliken gewesen waren bzw. dem Warschauer Pakt angehörten, Angst vor „dem“ Russen.

Und diese Angst ist ebenfalls nicht unbegründet, wenn man in die Geschichte geht. Millionen ukrainischer Bauern (Kulaken) und andere wurden in den 1930ern ermordet, in den Hunger getrieben. Als die russische Armee 1914 kurzzeitig Ostpreußen besetzte und dort wütete, hatte man als Deutscher einen Vorgeschmack, was 1944 und folgende nicht nur in Ost- und Mitteldeutschland, sondern auch in anderen Gegenden Mittelosteuropas, an Vergewaltigungen usw. verbrochen wurde.

Na klar, Putin würde mir entgegenhalten, daß die deutsche Wehrmacht schier seine Mutter in St. Petersburg (im Zweiten Weltkrieg Leningrad) in den Hungertot getrieben hätte.  ̶  Mir geht es auch gar nicht darum, gegenseitig alte Rechnungen aufzurechnen, sondern auf die Legitimität der Angst der Ostmitteleuropäer vor „dem“ Russen bzw. der Russen vor der NATO hinzuweisen.

Eine diplomatische Lösung des Gesamtproblems und des russisch-unkrainischen Konflikts im Besonderen kann nur gelingen, wenn man beide Angst-Positionen in die Verhandlungen einbezieht. Ehrliche und zugleich gewichtige Makler können hierbei nur die Wirtschaftsweltmacht Deutschland und die einzige rein kontinentaleuropäische Atommacht Frankreich sein. Die BRD hat sich allerdings in letzter Zeit als möglicher neutraler Makler selbst unmöglich gemacht, indem sie jetzt als Waffenlieferant in der Ukraine einen Stellvertreterkrieg führt. Dort kämpft die Bundeswehr nicht selbst gegen die Russen, dafür die ukrainische Armee mit Bundeswehrwaffen.

Das „Normandie-Format“ könnte aber grundsätzlich nur gelingen, wenn diese beiden Mächte aus der NATO austreten. Denn erst wenn der amerikanische Scharfmacher, dem es um Weltherrschaft und nicht um eine eurasische Friedensordnung geht, aus dem Spiel genommen ist, weiß Moskau, daß in Berlin auch wirklich deutsche und in Paris auch wirklich französische Interessen vertreten werden. Dem Franzosen traut man ja noch eher zu, französische Interessen zu vertreten, aber der deutschen Regierung?

Carl Schmitts Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte

Die deutsche Neue Rechte stimmt, wie bereits erwähnt, in ihrer Mehrheit in diesem Punkt mit Alexander Dugins Position einer multipolaren Weltordnung überein.[7] Der geistesgeschichtliche Ausgangspunkt stellt dabei Carl Schmitts Großraumkonzept dar.[8] Er führte hierzu aus: „Eine Großraumordnung gehört zum Begriff des Reiches, der hier als eine spezifisch völkerrechtliche Größe in die völkerrechtswissenschaftliche Erörterung eingeführt werden Reiche  soll. Reiche in diesem Sinne sind die führenden und tragenden Mächte, deren politische Idee in einen Großraum ausstrahlt und die für diesen Großraum die Interventionen fremdräumiger Mächte grundsätzlich ausschließen.“[9]

Schmitt lieferte damit im Jahr 1941 eine Antwort auf die amerikanische Monroedoktrin,[10] derzufolge sich die USA – in Bezugnahme auf die europäische Kolonialgeschichte – eine Einmischung in inneramerikanische Angelegenheiten wandten. Wobei die USA sich 1917 sehr wohl militärisch auf Seiten Großbritanniens und Frankreichs in den Ersten Weltkrieg einmischten, was diesen zuungunsten des Deutschen Reichs entschied.

Schmitt beanspruchte aus deutscher Sicht ein „Interventionsverbot“ auch für einen zu schaffenden europäischen politischen Großraum. Die USA entschieden in der Folge auch maßgeblich den Zweiten Weltkrieg zuungunsten des Deutschen Reiches und üben seitdem über Westeuropa ihre Hegemonie aus. Seit dem Zerfall der Sowjetunion 1990 dehnt sich die von den USA dominierte NATO immer weiter nach Osten aus.

Bereits Schmitt verwies auf den Zwiespalt zwischen den Großraumpolitikern und den reinen Nationalstaatlern, indem er in seinem Vorwort seines Buches darauf hinwies, daß das „Selbstbestimmungsrecht der Völker […] als Grundsatz heute anerkannt“ sei.[11] Ihm selbst ging es aber darum, über den „abstrakten, im Allgemeinbegriff ʻStaatʼ liegenden Gebietsvorstellungen hinaus, den Begriff des konkreten Großraums und den ihm zugeordneten Begriff eines völkerrechtlichen Großraumprinzips in die Völkerrechtswissenschaft einzuführen.“[12]

Genau diesen Zeilen entsprechend können wir auch heute den Streit auch unter deutschen Rechten beim Thema „Ukraine“ nachvollziehen. Liegt die ukrainische Regierung richtig damit, gegenüber Moskau auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker zu beharren, oder liegen die Großraumpolitiker und Großraumdenker richtig?

Die Ukraine bestätigt das Großraumprinzip

Ich meine, die Großraumpolitiker und Großraumdenker liegen richtig. Ich kann sehr wohl den Drang der Ukrainer nach einem eigenen nationalen Staat, für diesen auch mit der Waffe in der Hand einzutreten, nachvollziehen. Aber, bitte schön, auf was, auf welche Substanz stützt sich diese ukrainische Selbständigkeit als Nationalstaat in der politischen Wirklichkeit? In der Tat stützt sich der Drang nach ukrainischer staatlicher Unabhängigkeit gegenüber Rußland auf eine Abhängigkeit gegenüber – Dugin würde sagen – der westlichen Zivilisation, gegenüber der NATO, gegenüber deren Führungsmacht USA, um es auf den Punkt zu bringen. – Wie ist es somit um die Glaubwürdigkeit der ukrainischen Unabhängigkeitsbestrebung, die, um der russischen Abhängigkeit zu entkommen, sich in eine andere Abhängigkeit, der der USA, begibt, wirklich bestellt? Am Ende, sollte Rußland das Tauziehen um die Ukraine verlieren, wäre Kiew ein politischer und militärischer Vorposten der USA, mit US-Militärbasen.

Raus aus der NATO

Worin besteht nun aber die Lösung der Misere – dies vor allem aus deutscher Sicht? „Deutschland muß raus aus der NATO. Nur die Neutralität sichert das Überleben unseres Volkes. Ohne die NATO können wir einen Gürtel blockunabhängiger Staaten von der Ostsee bis zum Schwarzen Meer initiieren – im Frieden mit Amerika und Russland.“ (Jürgen Elsässer[13])

Wenn Elsässer „raus aus der NATO“ fordert, stimme ich ihm zu. Ob sich allerdings für Deutschland die Alternative zur NATO an einer „Neutralität“ ausrichten sollte, ist zumindest zweifelhaft.

Neutralität ist die richtige Option für Schwache. Ich meine dies gar nicht abwertend bzw. herablassend. Als Deutschland nach 1945 von den Westalliierten und den Sowjets besiegt und geteilt war, das Land auch wirtschaftlich durch die Kriegsfolgen am Boden lag, wäre die Stalin-Note von 1952, die auf ein schwach bewaffnetes, neutrales Deutschland zwischen NATO und Warschauer Pakt gelegen abzielte, sicherlich eine sinnvolle Option gewesen, die uns die Wiedervereinigung gebracht hätte.

Ähnlich war damals die Situation für das kleine Österreich, nur die verfassungsmäßige Neutralität ermöglichte den Abzug der Besetzungsmächte, auch der Sowjets aus dem Osten des Landes. Neutral waren damals auch Finnland, Jugoslawien und Albanien. Also allesamt Staaten, die damals gut daran taten, sich vor den Russen und den Amis wegzuducken.

Ebenso ist die Neutralität sinnvoll für die Schweiz, die stark genug zur Landesverteidigung, aber zu schwach zur Entwicklung einer Hegemonie über das eigene Territorium hinaus ist. Die Schweiz ist nicht reichsfähig, Österreich war dies mit Ungarn zusammen bis 1918. Deutschland ist bekanntlich zu groß, um sich – wie Elsässer meint – in der Weltpolitik neutral wegducken zu können, aber auch zu klein, um aus eigener Kraft eine Weltmacht zu sein. Nur indem Deutschland Europa oder Teile davon dominiert, könnte es ein Reich sein, das es in der Geschichte schon gewesen war. Im engen Bündnis mit Frankreich könnte Deutschland – als neues Karolingerrreich – wieder Weltmacht sein. Aber natürlich gut bewaffnet, notfalls wie Frankreich atomar, sofern nicht die anderen Atomarmächte alle ihre Atom-Waffen aufgeben.

Neutralität – eine Option für Schwache

Neutralität ist für Deutschland in einer Phase der Schwäche eine Option, aber als viertgrößte Volkswirtschaft der Welt und Exportvizeweltmeister ist für uns potentiell mehr drin. Und es wird auch von anderen, kleineren europäischen Nationen mehr von uns erwartet. Halten wir uns an Carl Schmitt, der einer „reichsfeindlichen, neutralisierenden Geisteshaltung“ eine Absage erteilte. Es geht um die „Frage, ob das Deutsche Reich eine neutralisierte, entpolitisierte, den Interventionen seiner Nachbarn ausgesetzte, schwache, oder aber die freie, schöpferische Eigenschaft bewährende, starke Mitte Europas sein soll.“[14]

Jürgen Elsässer, der freilich kein deutscher Machtdenker ist, sondern ein Russe ohne russischen Paß, wie dies in der Szene über ihn spöttisch gesagt wird, kann die deutsche Machtposition nicht denken. Eine deutsche Neutralität wäre für Rußland, so denkt er devot, die beste Option. Nicht unbedingt, denn eine neue europäische politische und militärische Gemeinschaft um den Kern Deutschland, Österreich, Frankreich und die Beneluxstaaten gruppiert, könnte auch eng mit Rußland zusammenarbeiten. Als Gerhard Schröder von 1998 bis 2005 BRD-Kanzler gewesen war, tauchte sie auf, die Formel „Paris-Berlin-Moskau“.

Natürlich würde eine solche Allianz nicht sofort bei allen Europäern zu Begeisterungsstürmen führen, vor allem nicht bei den Staaten, die einmal wie die Balten Sowjetrepubliken oder wie die Polen Zwangsmitglieder im Warschauer Parkt gewesen waren. – Aber diesen Ländern könnte man eine Zusammenarbeit in sicherheitspolitischen Fragen schmackhaft machen, indem man ihnen eine enge wirtschaftliche Zusammenarbeit in Aussicht stellt. Wer wie die Ukrainer sich von der von den USA geführten NATO Befehle erteilen lassen möchte, kann sich dann auch wirtschaftlich von den Amis – wie eine Nutte –  aushalten lassen. Ich fand es in diesem Kontext doch amüsant, daß die polnische Führung auf die Frage, woher sie nach einem Energie-Embargo gegen Rußland ihr Gas beziehen will, zur Antwort gab: von der EU. Nur wer finanziert die bisherige EU oder ein neues Europa? Nicht die USA. Die vertreten ihre eigenen Interessen, nicht nur energiepolitisch.

Welches Völkerrecht?

Für die Debatte im rechten Spektrum ist es wesentlich, ob man der Großraumordnung oder dem Selbstbestimmungsrecht der Völker Vorrang einräumt. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker führte nämlich unter anderem zu dem heute gültigen Völkerrecht, demzufolge ein Angriffskrieg im nationalen Interesse verboten ist. Bis zum Ersten Weltkrieg hatte nämlich jeder souveräne Staat das „ius ad bellum“, das Recht, auch aus nationalem Interesse Krieg zu führen.

Selbstverständlich standen hierbei die kleinen und schwächeren Staaten in der Defensive gegenüber mächtigen Flächenstaaten, die mehr Steuerzahler und Rekruten hatten. Das damalige Kriegsvölkerrecht, wie es in der Haager Landkriegsordnung (1907) niedergeschrieben war, befaßte sich mit der Hegung des Krieges, also wie man möglichst schonend mit Verwundeten, Gefangenen und der Zivilbevölkerung umgeht. Der Krieg wurde gehegt, aber – auch als Angriffskrieg – nicht verboten. Dies sollte sich mit der Völkerbundsatzung (1919), dem Briand-Kellogg-Pakt (1928), der UN-Charta (1945), den Genfer Konventionen (1949) und der Schlußakte von Helsinki (1975) ändern. Nun war es nur noch erlaubt, per UN-Mandat oder einen Verteidigungskrieg zu führen. Der aus nationalem Interesse begründete Angriffskrieg war nun verboten.

Insofern schimpfen heute vor allem westliche Politiker und Journalisten gegen Wladimir Putin, dieser führe einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine (2022), wie schon gegen Georgien (2008) oder bei der Besetzung der Krim (2014). Das Referendum für Rußland erfolgte nach der Annexion durch inoffizielle russische Militärangehörige.

Wir haben also von der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg bis heute eine dreistufige Entwicklung des Völkerrechts: lange Zeit durfte jeder souveräne Staat aus welchem Grund auch immer Krieg führen; danach war der national begründete Angriffskrieg verboten; heute genehmigen es sich auserwählte, starke Staaten, die zumeist über Atomwaffen verfügen, sich über dieses Verbot des Angriffskrieges hinwegzusetzen, wie auch die USA gegen den Irak (2003) und im Kosovo (1998) gegen Jugoslawien.  –  Es scheint sich also auch in Bezug auf das Kriegsvölkerrecht ein faktisches Recht auf Angriffskrieg der Supermächte bzw. derjenigen Staaten, die stark genug sind, kulturelle Großräume anzuführen, durchzusetzen.

Literaturhinweise

[1]              Alain de Benoist: Kritik der Menschenrechte. Warum Universalismus und Globalisierung die Freiheit bedrohen. Junge Freiheit Verlag, Berlin 2004 (= Edition JF), S. 139.

[2]              Vgl. Alexander Dugins Beiträge auf der Online-Seite „Katehon“: https://katehon.com/de

[3]              Alexander Dugin: Konflikte der Zukunft. Die Rückkehr der Geopolitik. Bonus-Verlagm Selent 2015, S. 9.

[4]              Alexander Dugin: Konflikte der Zukunft, ebd., S. 9.

[5]              Alexander Dugin: Konflikte der Zukunft, ebd., S. 80.

[6]              Vor allem in der Kleinpartei „Dritter Weg“ finden sich Befürworter der Ukraine-Position. Diese Partei unterhält kameradschaftliche Beziehungen zum Bataillon Asow.

[7]              Siehe unter anderen Erik Lehnert in seinem dreiteiligen Aufsatz auf Sezession-Online: Die ukrainische Frage. Der Angriff Rußlands auf die Ukraine hat in Deutschland einen realpolitischen Schock ausgelöst. Veröffentlicht am 19.03.2022. – Bei Sezession kommt allerdings auch der Historiker und AfD-Politiker Stefan Scheil zu Wort, der eine antirussische Position in Geschichte und Gegenwart einnimmt. Vgl. You-Tube-Film „Am Rande der Gesellschaft“: Ukraine, Putin und eine historische Forschung, Nr. 27, ab Minute 21.  ̶  Stefan Scheil sieht das „deutsche Interesse eher auf Seiten des Westens, was innerhalb der AfD nicht populär ist“, Minute 23. Götz Kubitschek sieht in der Ukraine und Osteuropa ein „Zwischeneuropa“ als Raum zwischen Deutschland und Rußland; ab Minute 24. Kubitschek kritisiert, daß die Ukraine sich als „Aufmarschgebiet“ für die NATO bzw. USA hergibt; Minute 25.Erik Lehnert möchte mit Rußland „gut auskommen“; Minute 26.  ̶  Björn Clemens verficht auf der Online-Seite „Gegenstrom“ einen Verbleib Deutschlands in der NATO. Vgl. Björn Clemens: Die NATO, Putin und das Ende der deutschen „Pussy-Politik“. Veröffentlicht am 14.03.2022.

[8]              Carl Schmitt: Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte. Ein Beitrag zum Reichsbegriff im Völkerrecht. [Erstausgabe Kiel 1939] Duncker & Humblot, Berlin 1991.

[9]              Carl Schmitt: Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte, ebd., S. 49.

[10]            Carl Schmitt: Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte, ebd., S. 22.

[11]            Carl Schmitt: Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte, ebd., S. 11.

[12]            Carl Schmitt: Völkerrechtliche Großraumordnung mit Interventionsverbot für raumfremde Mächte, ebd., S. 11.

[13]            Quelle: Jürgen Elsässer auf Compact-Online: Deutschland muß aus der Nato-kriegsfront ausscheren. Eingesehen am 12.04.2022.

[14]            Carl Schmitt: Neutralität und Neutralisierungen. In: Positionen und Begriffe im Kampf um Weimar, Genf, Versailles, 1923-1939, Duncker & Humblot Verlag, Berlin, 3. Auflage von 1994, S. 330-331.