Kommentar zur Landtagswahl in Thüringen, mit besonderem Augenmerk auf die AfD und die Folgerungen für das Nationale Deutschland.
Wahlsieger ist nach dem vorläufigen Endergebnis die SED-Nachfolgepartei, also die Linkspartei, mit 31,0 Prozent der Stimmen. Nummer zwei, die AfD, hat die mit Abstand größte relative und absolute Steigerung gegenüber 2014 hingelegt, nämlich 120 Prozent bzw. 12,8 Prozentpunkte (23,4 gegenüber 10,6).
Rein theoretisch wäre trotz des Wahlsiegs der Linkspartei eine Regierung aus AfD (22 Mandate), CDU (21 Mandate) und FDP (5 Mandate) denkbar. Diese hätte also 48 von 90 Mandaten, kommt aber dennoch überhaupt nicht in Frage, weil aufgrund der realen, zum großen Teil fremdgesteuerten Machtstrukturen in Deutschland die AfD unabhängig vom Wahlergebnis systematisch von der Regierungsbildung auszuschließen, oder aber, wenn dies nicht mehr funktioniert, zu verbieten sei; mehr dazu weiter unten.
Genauso unmöglich wie ein Kabinett mit der AfD ist eines ohne die Linkspartei. Denn bei diesem könnte es sich nur um eine Minderheitsregierung handeln, die schon deswegen nicht in Frage kommt, weil keine Partei daran interessiert ist. Deswegen ist in Thüringen nur eine Regierung möglich, an der die Linkspartei beteiligt ist und in der sie als größte Partei natürlich den Ministerpräsidenten stellt. Somit heißt dieser mit Sicherheit Bodo Ramelow. Unklar ist »nur«, welche Regierungskoalition sich tatsächlich ergibt ob sie über eine Mehrheit im Landtag verfügt.
Eine Regierung mit Landtagsmehrheit und ohne Beteiligung der AfD ist nur dann möglich, wenn die CDU mit der Linkspartei koaliert. Lässt sich die CDU darauf nicht ein, wie sie vor der Wahl stets versichert hat, kann Ramelow wieder nur Chef einer Minderheitsregierung werden, vermutlich in einer Koalition mit der SPD und den Grünen. Dabei kann er im ersten oder zweiten Wahlgang nur dann gewählt werden, wenn auch die CDU oder die FDP (oder beide) für ihn stimmen. Geschieht dies nicht, muss ein dritter Wahlgang durchgeführt werden, durch den einfach der Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt wird. In diesem Fall müssten die CDU und die FDP zumindest darauf verzichten, einen eigenen Kandidaten aufzustellen. Denn wenn dies geschähe, könnte auch die AfD für diesen Kandidaten stimmen, wodurch er mit 48 zu 42 Stimmen gewählt werden würde. Dann gäbe es einen CDU- (oder FDP-) Ministerpräsidenten, der mit AfD-Stimmen gewählt wäre – etwas, was, wie oben festgestellt, weder die CDU noch die FDP »riskieren« würde.
Allerdings hat sich der CDU-Spitzenkandidat Mike Mohring in mehreren von der ARD ausgestrahlten Beiträgen in überaus deutlicher, ja geradezu auffälliger Weise die Möglichkeit einer Koalition zwischen Linkspartei und CDU offengehalten, und zwar trotz des CDU-Wahlkampfversprechens, eine solche Koalition auf keinen Fall einzugehen.
Ich bin weit davon entfernt, die Linkspartei für das ultimativ Böse im Verhältnis etwa zu CDU & Co. zu halten. Eigentlich eher umgekehrt, denn die bereits weit fortgeschrittene Agenda zur Beseitigung des deutschen Nationalstaates – die größte Gefahr überhaupt, die dem deutschen Volk akut droht – wurde um 1990, parallel zum fehlgeleiteten Wiedervereinigungsprozess und zur Umformung der EG zur EU, von den im wesentlichen internationalistisch-kapitalistisch-neoliberal geprägten westdeutschen Parteien, allen voran die CDU, gestartet und seither mittels staatspolitischen Schwindels vorangetrieben, während die damalige PDS kaum eine Rolle spielte und die heutige Linkspartei (bis auf einige Ausnahmen) aufgrund ihrer Wählerstruktur sich von diesen Vorstellungen allmählich entfernt.
Trotzdem erschüttert aus meiner Sicht jede Annäherung zwischen CDU und Linkspartei vor allem die Glaubwürdigkeit ersterer. Das gilt in besonderem Maße, wenn sie, wie in Thüringen offenbar in Erwägung gezogen, zu dem alleinigen Zweck zustande kommen sollte, eine Partei wie die AfD von jeder politischen Einflussnahme auszuschließen, also eine bürgerliche Partei, die gerade das zweitbeste Ergebnis in der Thüringer Landtagswahl erzielt hat, deren heutiger Vorsitzender früher CDU-Staatssekretär in Hessen war und deren sonstige, vor dem AfD-Beitritt politisch aktive Mitglieder zu etwa 40 Prozent ebenfalls aus der CDU kamen und dort, wie jahrzehntelang die meisten einfachen Mitglieder der alten CDU, in nationalpolitischer Hinsicht ungefähr die heutige AfD-Meinung vertraten.
Eine etwaige Entscheidung der Thüringer CDU – und in diesem Fall sicher indirekt auch der Bundes-CDU – für eine Koalition oder auch nur für irgendeine andere parlamentarische Zusammenarbeit ausgerechnet mit jener Partei, die – unter anderem Namen – 40 Jahre lang der Inbegriff des Betonkommunismus und des real existierenden Unrechtsstaates auf deutschem Boden war, hätte gerade im Zusammenhang mit den Hinweisen im vorhergehenden Absatz eine für die Entscheider besonders fatale Bedeutung. Sie käme einem Glaubwürdigkeitsbankrott nicht nur der CDU, sondern im gewissen Sinne der ganzen politischen Klasse der BRD gleich.
Warum? Nicht in erster Linie wegen der Zusammenarbeit mit Kommunisten – dafür gibt es genug andere Beispiele -, sondern weil gerade im Thüringer Fall dadurch offen zugegeben würde, dass der Verhinderung jeder ernsthaften Gefährdung des erwähnten, auf vollen Touren laufenden Projekts zur Beseitigung des deutschen Nationalstaates absolute politische Priorität eingeräumt wird und die so oft apostrophierten »Werte« der Parteien im Vergleich dazu überhaupt nicht zählen!
Dass ein erster Fall von Regierungsbeteiligung der AfD heute tatsächlich eine solche Gefährdung bedeuten und auch so verstanden würde, steht m.E. außer Zweifel. Das sei hier – bei aller berechtigten nationalpolitischen Kritik an der AfD – unmissverständlich festgestellt, und zwar deswegen, weil ich es für wichtig halte, um die reale politisch-strategische Lage in Deutschland richtig einzuschätzen.
Denn wie ich (gefühlte) unzählige Male dargelegt habe, gehört zu dieser strategischen Lage insbesondere auch der Umstand, dass Regierungsvertreter, Parlamentarier und Bundesverfassungsrichter durch Grundgesetzfälschung, Hochverrat und Rechtsbeugung eine neue, nationalstaatsleugnende »verfassungsrechtliche Lage« etabliert haben, die offensichtlich krass verfassungswidrig und deshalb null und nichtig ist, deren bloße Anwendung also ebenfalls eine Verletzung oder einen Versuch zur Beeinträchtigung oder Beseitigung der staatsrechtlichen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bedeutet.
Entscheidend für die Lage der AfD und jeder anderen nationalpolitisch orientierten Partei in der BRD ist nun, dass die sich aus dieser vermeintlichen »Rechtslage« ergebende, angebliche Staatsräson – trotz der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit – die Grundlage bildet für die, für das Projekt der Deutschlandauflösung offenbar unabdingbare Verbotswaffe bzw. für die in deren Vorfeld eingesetzte VS-Repressions- und -Diffamierungswaffe gegen nationalpolitisch orientierte politische Parteien.
Derzeit betrifft dies in erster Linie die AfD. Deswegen dürfte es die größte und am Ende wahrscheinlich ausschlaggebende Schwäche dieser Partei sein, dass sie nicht gemäß dem nach wie vor gültigen Wahrungsgebot des Grundgesetzes – dem ersten (ständigen) Staatsziel der Bundesrepublik Deutschland – die Wahrung der nationalen und staatlichen Einheit des Deutschen Volkes, also die konsequente Verteidigung dieser Einheit gegen die ethnisch-kulturelle Überfremdung und den staatlichen Souveränitätsabbau, offen und kategorisch einfordert, namentlich von den drei BRD-Staatsgewalten. Denn durch eine solche politische und verfassungsrechtliche Initiative könnte die Partei tatsächlich kraft ihres derzeitigen Einflusses, z.B. als stärkste Oppositionspartei im Bundestag, den Machthabern sowohl die Verbotswaffe als auch die Waffe der VS-Repression aus der Hand schlagen.
Wieso? – Weil die oben genannte Grundgesetzfälschung erstens exakt nachweisbar ist, und zweitens weil nur sie es den Machthabern ermöglicht, das aktive, operativ wirksame Bekenntnis zum Nationalstaat und zum ethnischen Volksbegriff als verfassungswidrig zu brandmarken und somit als Kriterium für repressive Maßnahmen oder für Parteiverbotsverfahren zu verwenden (Aae ging bereits hier darauf ein). Und weil genau in diesem Zusammenhang die Handlungsfähigkeit der derzeitigen Oppositionsführerin im Bundestag von nachweislichen Fälschungen des Grundgesetzes erheblich eingeschränkt ist und zum Erliegen kommen kann. Das ist eine hochgradig spektakuläre Situation, mit der sich Politik und Staatswissenschaft in Deutschland einfach befassen muss – wenn sie denn einmal eingetreten ist und mit ausreichender Kompetenz sowohl im Politbetrieb als auch medial publik gemacht wird.
Bekanntlich hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in Bezug auf die AfD mit repressiven Maßnahmen schon angefangen, und zwar gerade mit Hilfe des eben genannten neuen Kriteriums für Verfassungswidrigkeit. So sind der sogenannte »Flügel« und die Jugendorganisation der Partei (»Junge Alternative«, JA) praktisch ausschließlich auf der Grundlage dieses Kriteriums vom Bundesamt bereits als »Verdachtsfälle« festgestellt worden. Dementsprechend werden sie nach offizieller Sprachregelung »beobachtet«, in Wirklichkeit aber mittels Einflussagenten, Agents Provocateurs etc. zersetzt und kriminalisiert. Die NPD kann von solchen kriminellen Machenschaften ein Lied singen.
Ein spektakulärer rechtspolitischer Angriff auf die gefälschten rechtlichen Grundlagen für diese Machenschaften würde aber weit mehr bewirken als nur die Ausschaltung letzterer. Denn in Verbindung mit den unwiderlegbaren (!) Vorwürfen gegen Vertreter aller drei Staatsgewalten wegen vorsätzlicher, also staatskrimineller Fälschung des Grundgesetzes zum Zwecke der Beseitigung des deutschen Nationalstaates wäre auch eine weitgehende Delegitimierung der heutigen BRD-Machthaber und damit die Einleitung einer politischen Wende möglich, hin zu einem erneuerten nationalpolitischen Paradigma für die Bundesrepublik Deutschland.
Wenn dies aber nicht geschieht, jedoch trotz aller Geheimdienstoperationen und der sie begleitenden öffentlichen Hetze die bisherige Erfolgsgeschichte der AfD vorerst einigermaßen weitergeht, dann wird in absehbarer Zeit die im NPD-Urteil des Bundeverfassungsgerichts perfektionierte finale Waffe des illegalen Parteiverbots zum Einsatz kommen. Bundesverfassungsgerichtspräsident Voßkuhle hat in der mündlichen Urteilsverkündung zu diesem Urteil nach meinem Verständnis bereits eindeutig klargestellt, dass es sich dabei tatsächlich um eine von langer Hand entwickelte politische Waffe handelt, und dass man mit deren Hilfe künftig alle ernstzunehmenden nationalpolitischen Oppositionsparteien in kurzen effizienten Prozessen auszuschalten beabsichtigt.
Es ist also höchste Zeit, diese undemokratische, verfassungswidrige Terrorwaffe unschädlich zu machen, bevor sie eingesetzt wird, um die letzten Reste des Nationalen Deutschlands gleichsam zu Liquidieren.