Es wird von einer Frau berichtet, die wissen wollte, auf welche Weise es den Astronomen gelungen sei, die Namen der Himmelskörper in Erfahrung zu bringen. Was besagt diese Anekdote mit Blick auf die heute herrschende und alles durchdringende Ideologie der Menschenrechte? Haben die Franzosen 1789, hatte Thomas Paine zwei Jahre später mit seinem Buch The Rights of Man, und hatten schließlich die Vereinten Nationen mit ihrer Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte im Jahre 1948 eine entscheidende Entdeckung gemacht – vergleichbar mit den naturwissenschaftlichen Beobachtungen Charles Darwins oder Gregor Mendels? Mitnichten! Man hatte einfach etwas postuliert, eine Behauptung in den Raum gestellt und diese gleich einem religiösen Dogma für sakrosankt erklärt. Dr. Carlos Dufour bemerkt dazu in seiner Schrift Das Wesen des Systems treffend: „Rechte sind nicht Dinge, die man entdeckt, sondern Dinge, die man gewährt.“ Und Alain de Benoist konstatiert in seiner Abhandlung Kritik der Menschenrechte nicht weniger treffend, dass es heute als ebenso unschicklich, ebenso gotteslästerlich und ebenso skandalös erscheine, die Menschenrechte zu kritisieren, wie einst die Existenz Gottes in Zweifel zu ziehen. Wie jede andere Religion suche auch der Glaube an die Menschenrechte seine Dogmen als so absolut darzustellen, dass man sie nicht anzweifeln könne, ohne als strohdumm, unanständig und böswillig dazustehen.
Zu beobachten ist dabei, wie die Menschenrechtsreligion in perfider, möglicherweise auch bloß dümmlicher Weise mit dem Begriff der Demokratie verwoben wird. Das geht so weit, dass manche Menschen glauben oder doch jedenfalls vorgeben zu glauben, Demokratie und Menschenrechte seien gleichsam zwei Seiten ein und derselben Medaille. Dabei hat das Postulat der Gleichheit aller Menschen nach dem großen Staatsrechtler Carl Schmitt nichts mit Demokratie zu tun, sondern ist „eine bestimmte Art Liberalismus, nicht Staatsform, sondern individualistisch-humanitäre Moral und Weltanschauung“. Der schweizerische Publizist Jan Mahnert unterscheidet deshalb zwischen Demokraten und Homokraten und weist nach, dass die Gleichheitsideologie der Menschenrechte die echte Demokratie bedroht, denn stünden, so schreibt er, Individualrechte im Vordergrund, seien kollektive Entscheidungsprozesse nur noch innerhalb bestimmter Grenzen möglich. Mahnert merkt außerdem an: „Die Homokraten verurteilen den Nationalismus, der für ethnische Homogenität steht, streben aber selbst nach weltanschaulicher Homogenität. Sie predigen Toleranz und Pluralismus, jedoch darf ihr Grundglaube – der Glaube an die Gleichheit aller Menschen – nicht in Frage gestellt werden.“ In diesem Sinne hat sich Emmanuel Macron auch als großer Antipode Donald Trumps und Liebling des linksliberalen Mainstream inszeniert, als er anlässlich des 100. Jahrestages des Waffenstillstands vom 11. November 1918 allen Ernstes behauptete, Nationalismus sei das genaue Gegenteil von Patriotismus. Donald Trump gilt hingegen als großer Buhmann, weil manche seiner einwanderungskritischen Äußerungen einen anderen als den heiligen Geist der Menschenrechte zu atmen scheinen. So hatte sich Trump vor jubelnden Anhängern unlängst als Nationalisten bezeichnet und bei einer früheren Gelegenheit Haiti und andere Drittweltstaaten, aus denen die Vereinigten Staaten jährlich eine Million Einwanderer aufnehmen, Shithole countries genannt. Gleichzeitig hatte er seinem Wunsch, stattdessen die Einwanderung aus Staaten wie etwa Norwegen zu forcieren, Ausdruck verliehen. Die Nostalgiker unter uns werden sich bei dieser Gelegenheit mit Sicherheit sofort an das bis 1965 gültige Einwanderungsgesetz der USA erinnert haben, das eine Bevorzugung nordwesteuropäischer Einwanderer nach Quoten vorsah und eine solche von Farbigen nahezu unmöglich machte.
Als die Republikaner vor den Midterms noch über eine Mehrheit im Repräsentantenhaus verfügten, hätten sie, wären sie sich – wie später in der Causa Kavanaugh – einig gewesen, wenigstens die verheerende Kettenmigration stoppen können. Trumps Berater Stephen Miller, Spross einer liberal-jüdischen Familie aus Weißrussland laut Wikipedia „rechtsextrem“, hatte die entsprechenden Vorschläge bei Zeiten gemacht, doch leider verschliefen die Republikaner ihre historische Chance, den Karren aus dem Dreck zu ziehen oder dem weißen Amerika wenigstens ein wenig Luft zu verschaffen. Es ist fraglich, ob es eine zweite Chance geben wird.
Vergleichbar vernünftige Töne waren bisher nur aus mittel- bzw. osteuropäischen Staaten wie Ungarn, Polen oder der Slowakei zu vernehmen. Dort ist man noch nicht gewillt, sich vorschreiben zu lassen, wen man in seiner Mitte als potentiellen Neubürger willkommen zu heißen habe. Und so kann es auch nicht verwundern, dass neben den USA und Australien gerade Ungarn, Tschechien, Bulgarien, Estland und Österreich dem UN-Migrationspakt bisher eine Absage erteilt haben. Auch Kroatiens Unterschrift gilt als ungewiss. Tschechiens Ministerpräsident Andrej Babis wird von der Jungen Freiheit mit einem Satz zitiert, der ohne Weiteres von Viktor Orbán stammen könnte: „Niemand außer uns darf entscheiden, wer bei uns lebt und arbeitet.“ Es bleibt zu hoffen, dass diese Staaten sich weiterhin als Felsen in der Brandung gegen Brüsseler Diktate und anmaßende Pakte der Vereinten Nationen werden behaupten können. Bindend oder nicht bindend, der UN-Migrationspakt ist eine Frechheit sondergleichen. Unsere politischen Pseudoeliten wollten ihn möglichst klammheimlich unterzeichnen, ohne den Souverän auch nur davon in Kenntnis zu setzen. Dabei ist es ein alter Hut, dass nichtbindende Verträge und Absichtserklärungen über die Hintertür des Gewohnheitsrechtes mit der Zeit de facto bindend werden. Wie haben sich nur die Sozialdemokraten gewandelt! Vor beinahe 100 Jahren lehnte Ministerpräsident Philipp Scheidemann die Unterzeichnung eines für Deutschland schädlichen Vertrages noch mit den berühmten Worten „Welche Hand müsste nicht verdorren, die sich und uns in solche Fesseln legte?“ ab. Heute betreiben alle Parteien im Bundestag die Abschaffung Deutschlands – mit einer Ausnahme: Einzig der hervorragenden Arbeit der AfD-Fraktion im Bundestag, den zahlreichen Petitionen und den Aktionen der Identitären Bewegung ist es zu verdanken, dass der UN-Migrationspakt deutschlandweit ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt ist.
Die Debatte um den UN-Migrationspakt hat sogar dazu geführt, dass Friedrich Merz, der vor über 15 Jahren schon einmal den Begriff der Leitkultur in den politischen Diskurs eingebracht hat, nun im Zuge der Diadochenkämpfe, die um den CDU-Parteivorsitz ausgetragen werden, das Grundrecht auf Asyl in Frage stellt. Deutschland sei das einzige Land der Welt, das ein Individualrecht auf Asyl in der Verfassung stehen habe, sagte Merz. Es gehe nicht, dass alles europäisch geregelt werde und es dann immer noch ein Individualgrundrecht auf Asyl in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gebe, nämlich in der Bundesrepublik Deutschland. Denn dann bleibe für jeden, der nach Deutschland kommen wolle, jenseits aller europäischen Lösungen das Individualgrundrecht auf Asyl in Deutschland. Wenn man eine europäische Lösung wolle, müsse in Deutschland auch eine große öffentliche Diskussion darüber geführt werden, einen Gesetzesvorbehalt in das Grundgesetz hineinzuschreiben, dass dieses Grundrecht auf Asyl auch unter dem Vorbehalt europäischer gemeinsamer Regeln stehe, so Merz.
Selbstverständlich ist das alles Wahlkampfrhetorik und damit nichts als heiße Luft. Wenn ein Alibi-Rechtsaußen der Christdemokraten die Backen aufbläst, hat das immer nur den Grund, ein Abdriften von Wählern zu einer Partei rechts der CDU, d. h. eigentlich rechts der Mitte, zu verhindern, damit man nach den Wahlen die gleiche Politik machen kann, wie zuvor. Pikanterweise ist Annegret Kramp-Karrenbauer, diese wahre Inkarnation der postmodernen Frau mit Doppelname und Kurzhaarfrisur, die offen für ein „Weiter so“ auf Merkelkurs plädiert, sogar die aussichtsreichste Kandidatin für den Parteivorsitz.
Doch selbst wenn sich die CDU/ CSU geschlossen hinter diese Merzsche Forderung stellen und mit der AfD kooperieren würde, wäre die erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundstag und Bundesrat die Hürde, an der ein solcher Antrag scheitern müsste. Und die Schuld dafür liegt einmal mehr beim Wähler, der für die Zusammensetzung der deutschen Parlamente auf Länder- und Bundesebene allein verantwortlich zeichnet … Wenn wir aber schon dabei sind, von Verfassungsänderungen und -zusätzen zu träumen, hätte auch ich noch einen Vorschlag: Art. 1 des Grundgesetzes sollte folgendermaßen umformuliert werden: „Die ethnische Integrität des Staatsvolkes ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Da nämlich das Recht auf Migration zunehmend zu einem Menschenrecht gestempelt wird und es zwischen den Begriffen Menschenwürde und Menschenrechte im Gegensatz zu den Begriffen Menschenrechte und Demokratie tatsächlich eine Überschneidung gibt, könnten sich potentielle Migranten in Zukunft auf den bisherigen Art. 1 des Grundgesetzes berufen, der besagt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Damit könnte der erste Artikel unserer Verfassung zum Todesurteil für die ethnische Homogenität werden, zu einem Todesurteil, das den schleichenden Ethnosuizid juristisch legitimiert. Aber das ist eigentlich nur eine Formalie. Die Deutschen sind als Staatsvolk dem Untergang geweiht, sofern kein grundlegender Sinneswandel eintritt. So lange ökonomische Interessen über dem Willen zur Bewahrung der biologischen Substanz stehen, so lange gibt es für Deutschland und andere westliche Staaten nur einen Weg: den Weg ins geschichtliche Aus. Wenn Alexander Gauland 2002 in seinem Buch Anleitung zum Konservativsein konstatierte, dass an „die Stelle einer Gesellschaft der Lebenden, der Toten und der noch nicht Geborenen, also des Staatsvolkes“, die „Gemeinschaft der glücklichen Verbraucher getreten“ sei, so trifft diese Feststellung auch heute noch genau ins Schwarze. Klappe zu, Affe tot.