Staatspolitischer Hintergrund
Der Mordfall Lübcke wirft gleichsam ein Scheinwerferlicht auf die tatsächliche politische Lage in Deutschland. Diese ist, wie ich in zahlreichen Beiträgen in nationalen Printmedien, in sozialen Netzwerken (v. a. auf Facebook) und auch hier auf Gegenstrom[1] nachgewiesen habe, davon geprägt, dass spätestens seit 1990 ein einerseits zwischen den BRD-Staatsgewalten, andererseits mit fremden Mächten offenbar gut abgestimmtes Programm zur Verfälschung der Kernaussagen des Grundgesetzes und somit zur radikalen Veränderung der Staatsräson der Bundesrepublik Deutschland läuft, und zwar zum Zwecke der Umwandlung dieses Staates von einem de jure souveränen Nationalstaat und Völkerrechtssubjekt auf der Grundlage des Deutschen Volkes im ethnisch-nationalen Sinne zu einem unter internationale Aufsicht gestellten Verwaltungsobjekt mit gemischt-ethnischer Bevölkerung.
Parallelität von Verfassungsschwindel und Kriminalisierung der Opposition
Nun lenkt der aktuelle Mordfall Walter Lübcke unsere Aufmerksamkeit auf einen anderen, ebenfalls seit Jahrzehnten laufenden, allerdings in enger Wechselwirkung mit dem oben genannten Prozess stehenden, zweiten rechtswidrigen Vorgang, nämlich die systematische Kriminalisierung der nationalpolitischen Opposition in Deutschland. Die Wechselwirkung besteht darin, dass einerseits die politisch bedingte Kriminalisierung die Opposition an der Entlarvung und politischen Bekämpfung des Verfassungsschwindels hindert, andererseits dieser die Kriminalisierung der Opposition begünstigt, und zwar durch Scheinlegalisierung von geheimdienstlicher Repression, Grundrechtseinschränkungen und Denkverboten.
Eine besondere Variante der Kriminalisierung ist jene, die auf Unterwanderung, Zersetzung, Fremdsteuerung und sogenannten false flags beruht. Darauf macht seit Jahr und Tag der linke Publizist Wolf Wetzel aufmerksam, wahrscheinlich im gewissen Sinne unfreiwillig, aber trotzdem durchaus verdienstvoll! Der Wert der eigentlichen Erkenntnisse dieses gut recherchierenden investigativen Journalisten muss ja nicht von seinem inzwischen gänzlich aus der Zeit gefallenen Eintreten für die alt-linke Lebenslüge eines von »Rechtsextremisten« und »Neonazis« unterwanderten Staates getrübt werden. Allerdings sind Wetzels politische Schlussfolgerungen in dieser Hinsicht, also mit Blick auf die falsche Interpretation von an sich richtigen Erkenntnissen, in der Tat rekordverdächtig, so auch im Mordfall Lübcke. Aber diese falsche Deutung hat insoweit auch etwas Gutes, als sie einen scharfen Kontrast zur richtigen Deutung herstellt, nämlich zum Verständnis des tiefen Staates als Mittel zur Kriminalisierung der nationalpolitischen Opposition. Insofern kann sie – ganz ohne Ironie! – bei der Durchsetzung dieses Verständnisses in der Öffentlichkeit, nicht zuletzt bei vielen ehrlichen Linken, sogar sehr hilfreich sein. – Auf verschiedene Erkenntnisse und Irrungen Wolf Wetzels werde ich im weiteren Verlauf dieses Beitrages noch näher eingehen.
Mediale Darstellung im Mordfall Lübcke im Vergleich zum Ermittlungsstand
Wegen einer aus dem Jahr 2015 stammenden öffentlichen Empfehlung Lübckes an Überfremdungskritiker, Deutschland zu verlassen, wenn sie nicht bestimmte »Werte« teilen, und entsprechender lautstarker Proteste dagegen gab es zwar schon unmittelbar nach Bekanntwerden seiner Ermordung Spekulationen über einen »rechtsextremen« Hintergrund, diese waren jedoch zunächst relativ verhalten. Stattdessen fiel der Verdacht zunächst auf einen gewissen Florian A., einen angeblich aus Bosnien stammenden Freund der Familie Lübcke. Der Sohn von Walter Lübcke soll beim Auffinden des Vaters am Morgen nach dem Mord (02.06.2019) diesen Freund dazu geholt haben, worauf dieser den Tatort mit einem Felgenreiniger gereinigt und somit die Spuren zum Teil beseitigt habe. Florian A. wurde daraufhin etwa eine Woche nach dem Mord (08.06.2019) an einem Ostsee-Hafen festgenommen und anschließend mehrere Stunden verhört. Aber obwohl die Polizei sich zunächst sicher gab, den Täter gefasst zu haben, ließ sie schon am folgenden Tag A. mit der Begründung wieder frei, es hätten sich keine Anhaltspunkte für eine Tatbeteiligung ergeben.
Erst nach einer weiteren Woche (15.06.2019) nahmen Spezialeinheiten der Polizei in Kassel jenen 45-Jährigen fest, der sofort öffentlichkeitswirksam als ausgewiesener »Rechtsextremist« bezeichnet wurde und dessen Festnahme nicht nur zur Übernahme des Falles durch die Bundesanwaltschaft führte (17.06.2019), sondern auch als Startschuss diente für eine, besonders angesichts des damaligen unsicheren Ermittlungsstandes geradezu absurd anmutende Hetzkampagne aller etablierten politischen Parteien und aller Staats- und Konzernmedien gegen »Rechts«, ja gegen jeden nationalpolitischen Ansatz – bezeichnender Weise vor allem gegen die, in den kommenden Landtagswahlen so aussichtsreiche AfD und gegen jegliches Offenhalten von Optionen, mit ihr zu koalieren. Der Eindruck verfestigt sich immer stärker, dass gerade diese politische Hetze eine unausweichliche Konsequenz, ja im gewissen teleologischen Sinne sogar der eigentliche Zweck des Mordes ist.
Der Festgenommene verweigerte nach anfänglichen Pressemeldungen zunächst die Aussage und der Ermittlungsstand beruhte bis zum Geständnis am 26.06.2019 (s.u.) offenbar ausschließlich auf der DNA-Analyse einer Hautschuppe, die man inzwischen am Hemd des Ermordeten gefunden hatte, also auf einer sogenannten beweglichen DNA, sowie auf älteren biographischen Daten des Festgenommenen, siehe weiter unten.
Auf dieser vagen Grundlage wurde der Inhaftierte innerhalb kürzester Zeit medial zum ausgemachten Mörder erklärt, an dessen Schuld eigentlich keine Zweifel mehr angebracht seien. Auch Politiker in verantwortlicher Stellung zogen ganz ungeniert derartige Schlüsse, wie etwa die CDU-Vorsitzende Kramp-Karrenbauer in der Sendung Anne Will am 23.06.2019 [2]: »Jetzt, insbesondere, wirklich, im Zusammenhang mit der Ermordung von Walter Lübcke muss jedes einzelne CDU-Mitglied, das von so etwas redet oder von so etwas träumt [Anm.: einer Zusammenarbeit mit der AfD], sich wirklich die höchstpersönliche Frage stellen lassen, wer das nach der Ermordung eines Parteifreundes durch einen Täter, der aus einem rechtsextremistischen Umfeld kommt, wer das mit seinem Gewissen auch vereinbaren kann. Ich könnte es nicht und deswegen wird es in der CDU eine ganz klare Linie geben, die eine Zusammenarbeit mit der AfD ausschließen wird. Und das ist auch gut und richtig so.«
In den Medien wurde der Festgenommene anfänglich mit dem Namen Stephan E., also in anonymisierter Form bezeichnet, wie in solchen Fällen üblich und angemessen. Bald wurde er aber ganz offen an den Pranger gestellt, so zum Beispiel bei BILD-Online vom 19.06.2019, wo neben seinem vollen Namen – Stephan Ernst – auch sein Bild veröffentlicht wurde[3]. – Da seine Identität somit ohnehin bekannt ist, bezeichne auch ich ihn im Folgenden mit dem Klarnamen.
Die Innenausschuss-Sitzung am 26.06.2019 und das Geständnis des Stephan Ernst
Am Vormittag des 26.06.2019 teilte der Generalbundesanwalt schließlich in einer Sondersitzung des Innenausschusses des Bundestages mit, Stephan Ernst habe den Mord gestanden und zudem erklärt, er habe die Tat allein und ohne Mitwisser geplant und durchgeführt.
Das Geständnis soll nach der Schilderung der Bundesanwaltschaft bei einem Gespräch zustande gekommen sein, um welches Ernst selbst gebeten hatte, nachdem er zuvor zehn Tage lang – seit seiner Verhaftung am 15.06.2019 – die Aussage verweigert haben soll.
Diese Darstellung erweckt den Eindruck einer sehr kontrollierten und abgestimmten Vorgehensweise. Das gilt nicht zuletzt für die, auch in späteren Darstellungen auffällige Betonung der Alleintäterschaft. Diese dürfte nämlich nach einer durchaus nachvollziehbaren Einschätzung von Wolf Wetzel in hohem Maße den Wünschen der Bundesanwaltschaft entgegenkommen, denn die Behörde müsse befürchten, bei weiteren zielführenden Ermittlungen im wesentlichen »auf V-Leute zu stoßen«, wie Wetzel in einem Interview mit dem SNA-Radio feststellt, siehe »Der Lübcke-Mord als weiterer »NSU-Mord«, weiter unten. Wie die Bundesanwaltschaft sich in solchen Fällen verhält, wissen wir nur zu gut vom Münchner »NSU«-Prozess.
Die Mitteilung der Bundesanwaltschaft löste sofort, am selben Tag, weitere öffentliche Stellungnahmen aus, z.B. von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble[4] und Bundeskanzlerin Angela Merkel[5] in der Plenarsitzung des Bundestages. Diese Äußerungen laufen unverkennbar darauf hinaus, jede grundsätzliche Kritik an der Überfremdungspolitik, wie etwa von der AfD vorgetragen, als ursächlich für »rechten Terror« und somit per se für unzulässig zu erklären und mit allen Konsequenzen von der politischen Meinungsbildung auszuschließen.
Die Ausführungen der Bundeskanzlerin sind in dieser Hinsicht besonders deutlich: (…) und der Kampf gegen Rechtsextremismus erfordert eine klare Abgrenzung von Rechtsextremismus. Die nehmen wir vor und die muss im politischen Rahmen durchgesetzt werden und darüber hinaus ist es ganz, ganz wichtig, dass wir zusammenhalten dort, wo es um diese Abgrenzung geht, und dass wir auch gar keine Lücken eröffnen um überhaupt die Gedanken zuzulassen, die solchen rechtsextremistischen Taten in irgendeiner Weise Legitimität verschaffen. Das ist eine Aufgabe des gesamten politischen Spektrums und deshalb sage ich nochmal: absolute Ultima Ratio Artikel 18. Er existiert in unserem Grundgesetz. Die Väter und Mütter des Grundgesetzes werden sich etwas gedacht haben. Aber unsere politische Arbeit findet heute in ganz anderen Bereichen statt.«
Die Bundeskanzlerin postuliert also nicht mehr und nicht weniger als das Verbot von »Gedanken«, die »in irgendeiner Weise« »rechtsextremistischen« Gewalttaten »Legitimität verschaffen«. Weiß die Frau, was sie da sagt? Ich fürchte, Ja! Ihr eigener ehemaliger CDU-Generalsekretär (und derzeitiger Parlamentarischer Staatssekretär im Verteidigungsministerium), Peter Tauber, hat ja gerade in diesen Tagen gesagt, die AfD trage eine Mitschuld am Tod Walter Lübckes, und in diesem Zusammenhang von der Aberkennung von Grundrechten nach Art. 18 GG gesprochen. Das waren noch Worte von einem zwar einflussreichen, aber mittlerweile doch nur zur zweiten Reihe gehörenden CDU-Politiker. Aus dem Munde der Bundeskanzlerin in einer Rede im Bundestag wird die gleiche Aussage aber zu einer programmatisch-strategischen Erklärung, auf die die Kanzlerin kraft ihrer Richtlinienkompetenz zunächst die Bundesregierung, aber de facto auch ihre eigene Partei (durch Bestätigung und Verschärfung der Worte Kramp-Karrenbauers) und das gesamte politische Spektrum festlegt. – Letzteres soll wohl heißen: die gesamte herrschende politische Klasse und alles, was sich dazu zählen möchte.
Es handelt sich also nicht etwa um eine Entgleisung, sondern um die Postulierung einer politischen Strategie zur Unterbindung jeder, aber auch wirklich jeder nationalpolitischen Opposition in Deutschland, vor allem der Opposition gegen die Politik der gezielten Zerstörung der im (unverfälschten) Grundgesetz geforderten ethnisch-nationalen Einheit des Deutschen Volkes. Die Richter des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts haben durch ihr bewusst verfassungswidriges und somit das Recht beugendes, sogenanntes NPD-Urteil vom 17.01.2017 hierfür eine Scheinlegitimation geliefert, die nunmehr in praktische Politik umgesetzt wird.
Wie die Bundeskanzlerin eben sagt: Unsere– der herrschenden Politikerkaste – Arbeit findet ja heute in ganz anderen Bereichen statt…
Der »NSU-VS-Komplex«
In der genannten Sitzung des Innenausschusses, besonders nach der Mitteilung des Geständnisses von Stephan Ernst, sind offenbar von allen Seiten Forderungen nach Aufklärung »rechter Netzwerke«, mit denen der Mord an Walter Lübcke zusammenhängen könnte, erhoben worden. Natürlich werden diese Forderungen nach außen immer so formuliert, als ob es sich nur um »authentisch-rechtsextremistische« Netzwerke handeln könnte. Inzwischen wissen aber die meisten sich mit der Materie Befassten, insbesondere sicherlich die Mitglieder des Innenausschusses, dass in diesem Zusammenhang vor allem der Einfluss der Geheimdienste zu beachten ist.
Das kommt, wie gleich erläutert werden soll, z.B. in folgender Äußerung der innenpolitischen Sprecherin der Grünen, Irene Mihalic, am Rande der Sondersitzung des Innenausschusses am 26.06.2019 gegenüber der ARD-Tagesschau zum Ausdruck: »Es wird versucht, weitere Zusammenhänge herzustellen oder mehr zu beleuchten, ob es da weitere Tatzusammenhänge gibt. Und möglicherweise, das ist jetzt meine These, muss die Geschichte des NSU vielleicht neu geschrieben werden.«
Das ist eine enorm wichtige Aussage, denn allein schon die Erwähnung eines Zusammenhangs mit dem »NSU« seitens eines, an der Sitzung teilnehmenden Ausschussmitgliedes bedeutet, dass die Frage der VS-Beteiligung am Lübcke-Mord während der Sondersitzung irgendwie im Raum stand, wenn auch nur unterschwellig.
Das ergibt sich schon aus dem mittlerweile gesicherten Wissen, dass der »NSU« niemals eine, auf drei Personen beschränkte, autonome, wirklich politisch motivierte und handelnde rechte Gruppierung war, sondern vielmehr eine vom Verfassungsschutz in eine Art Halbillegalität geschickte Gruppe von jungen Leuten in chaotischer sozialer und rechtlicher Lage, deren anschließendes Handeln nur im Kontext eines größeren, ebenfalls vom Verfassungsschutz aufgebauten und gesteuerten Netzwerkes beurteilt werden kann. Die Aussage, dass die Geschichte des »NSU« neu geschrieben werden müsse, kann nur bedeuten, dass dieses, prinzipiell, wenn auch nicht in allen Details, bekannte Netzwerk, einschließlich der Federführung durch den VS, nunmehr auch offiziell unter dem Begriff »NSU« subsumiert werden muss, und dass der Mordfall Lübcke nur unter Einbeziehung eben dieses Phänomens erschöpfend erklärt werden kann – wofür natürlich zuerst die Grundvoraussetzung der Nichtvertuschung zuerst hergestellt werden muss.
Dem erwähnten deutschlandweiten Netzwerk hat Wolf Wetzel den Namen »NSU-VS-Komplex« gegeben und ihm ein Buch mit demselben Namen gewidmet [6]. Das Netzwerk besteht im wesentlichen aus Kameradschaften oder kameradschaftsähnlichen Freundeskreisen, militanten Organisationen, wie Blood & Honour, Hammerskins, Ku-Klux-Klan oder Combat 18 sowie bestimmten Geschäftsstrukturen im Bereich Musik und Devotionalien. In der Regel sind diese Gruppierungen mit V-Leuten durchsetzt und von diesen gesteuert, wie folgende Beispiele deutlich machen:
►Das Milieu des »NSU«-Trios, der sogenannte Thüringer Heimatschutz, wurde von V-Leuten, v.a. vom V-Mann Tino Brandt, aufgebaut und (mittels VS-Gelder) finanziert.
►Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe waren die längste Zeit von bis zu 40 inzwischen enttarnten, also bekannten V-Leuten geradezu eingehegt, ja nach vielen Hinweisen waren sie sogar selbst V-Leute. Darauf deutet u. a. der durch Recherchen der Autoren Aust, Büchel, Laabs [7] bekannt gewordene Umstand hin, dass Mundlos und möglicherweise auch Zschäpe zeitweise in den Zwickauer Unternehmen des langjährigen BfV-V-Manns Ralf Marschner beschäftigt waren. Hierzu heißt es im Wikipedia-Artikel über Marschner: »Die Bundesanwaltschaft verweigerte im NSU-Prozess die Akteneinsicht zu diesem Komplex. Versuche, den inzwischen im Ausland lebenden Marschner als Zeugen im NSU-Prozess oder im Bundestags-Untersuchungsausschuss zu laden, schlugen fehl.«
►Die „European White Knights of the Ku Klux Klan“ wurden von den V-Leuten Achim Schmid (LfV Baden-Württemberg) und Thomas Richter, alias Corelli, (BfV) gegründet. In den obskuren Verein, der sogar von Clemens Binninger, Polizeibeamter, CDU-Bundestagsabgeordneter und ehem. Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages, als »Honeypot« der Dienste bezeichnet wurde, traten verschiedene Polizeibeamte als Under coverund Agent Provocateur sein. – »Honeypot« ist im Übrigen eine verharmlosende Bezeichnung, da es sich in Wirklichkeit um eine provokatorische »False-Flag-Operation« übelster Art gehandelt haben dürfte, für deren Tradition es gerade in Baden-Württemberg ausnahmsweise sogar gerichtsnotorische Belege gibt.
►Die militanten »Sächsischen Hammerskins« wurden vom BfV-V-Mann Mirko Hesse gegründet.
►Der ehemalige Chef der Blood & Honour-Division Deutschland, Stephan Lange, alias »Pinocchio«, war ebenfalls V-Mann des BfV, wie auch etliche andere Führungsleute von B&H.
►Über Combat 18, zu dem der Lübcke-Mörder Stephan Ernst ausweislich vorliegender Fotos noch im März 2019 engen Kontakt hatte[8], schreibt das sogenannte »Recherchenetzwerks EXIF« u. a. folgendes:
»Nach jahrelanger Beobachtung dieser Gruppe drängt sich der Verdacht auf, dass dieses neue alte „Combat 18“ Deutschland ein „Honeypot“ ist, den Geheimdienste und/oder Polizei installiert haben, um Militante anzulocken, deren internationale Vernetzung auszuspähen und deren Aktivitäten in gewünschte Bahnen zu lenken« [9]
Auch hier dürfte der Ausdruck Honeypot eine Verharmlosung sein, da es sich eher um eine zumindest potentiell terroristische Gruppe handeln dürfte.
►Die Gründungen von Kameradschaften erfolgen zum Teil unter der Kontrolle des Verfassungsschutzes, wie ein von den Autoren Stefan Aust und Dirk Laabs wörtlich zitiertes Protokoll von einer Besprechung der VS-Ämter von Thüringen und Bayern mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Militärischen Abschirmdienst in München am 21.03.1997 indirekt bestätigt: »Quellenaktivitäten von Seiten Thüringens werden in Bayern unterbunden, insbesondere Kameradschaftsgründungen.«[10]
Die Bedeutung des NSU-Prozesses am Münchner Oberlandesgericht
Man kann allerdings die Existenz des soweit umrissenen, VS-kontrollierten Netzwerkes schon in einem gewissen Sinne indiziell glaubhaft machen, indem man auf die offensichtlich kriminellen Machenschaften hinweist, die das Münchner Oberlandesgericht und/oder die Bundesanwaltschaft unternahmen oder duldeten, um zu verhindern, dass die Berücksichtigung des Netzwerkes im »NSU«-Prozess, v. a. die Behandlung der VS-Beteiligung an den verfahrensgegenständlichen Morden, zum Platzen des Prozesses führen konnte. In diesem Zusammenhang kam es während des Verfahrens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mindestens zur Täuschung oder Bedrohung der Angeklagten und zur Bestechung oder Erpressung der Strafverteidiger.
Ich kann diese Feststellung schon deswegen mit gutem Gewissen treffen, ja man muss sie aus reiner Pflichterfüllung treffen, weil im »NSU«-Prozess in all den Jahren kein einziger Antrag der Verteidigung auf Erhebung von Beweisen für die nicht unwahrscheinliche, eher höchstwahrscheinliche Möglichkeit einer anderen Täterschaft als die der Uwes gestellt wurde. Wäre dies geschehen, gestützt z. B. auf die fehlenden forensischen Spuren von den Uwes an 27 Tatorten oder auf die gravierenden Ungereimtheiten bei den NSU-Morden in Kassel und Heilbronn, wäre es fast unmöglich gewesen, die Einstellung des Prozesses zu vermeiden. Infolge dessen wäre es wahrscheinlich über kurz oder lang zum Auffliegen der VS-Aktivitäten gekommen, denn bei der Einstellung wäre es sicherlich nicht geblieben.
Ebenso ungeheuerlich wie dieses seltsame Nichtstellen von Beweisanträgen ist die Tatsache, dass die Angeklagte Zschäpe neben anderer vorsätzlicher Selbstbeschädigung sich auf Anraten ihrer neu eingewechselten (!) Anwälte – nach deren monatelangen geheimen Verhandlungen mit der Bundesanwaltschaft und dem Gericht – im Dezember 2015 letztlich selbst bezichtigte, indem sie ohne jede prozessuale Notwendigkeit, offenbar auf Wunsch der Anklagebehörde, unter Verweis auf Hörensagen die angebliche, aber keineswegs bewiesene Täterschaft der Uwes und damit die substantielle Grundlage für ihre eigene, von der Anklage behauptete Mitwirkung bei den Morden bestätigte.
Damit sind nur zwei Aspekte des »NSU«-Prozesses genannt. Für weitere Informationen verweise ich auf meine zahlreichen Beiträge bei ZEIT Online-Prozess-Log, von denen ich hier zwei verlinke: [11]
Die soweit dargelegte Einschätzung des »NSU« und des entsprechenden Gerichtsprozesses beruht auf meiner intensiven Beschäftigung mit dem Phänomen seit dem 4. November 2011, dem Tag der vermeintlichen Selbstmorde von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in Eisenach, und zwar als Mitarbeiter des NPD-Abgeordneten Arne Schimmer im ersten Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages, als akribischer Sammler aller relevanten, mir zugänglichen Dokumente, wie (inoffizielle) Gerichtsprotokolle, Ausschussberichte und Medienartikel, und als Verfasser zahlreicher Artikel und Diskussionsbeiträge zum Thema, z.B. im oben erwähnten »NSU-Prozess-Blog« von ZEIT Online.
Der Lübcke-Mord als weiterer »NSU«-Mord
Nun äußert Wolf Wetzel in einem Interview mit dem Sputnik/SNA-Radio[12] den begründeten Verdacht, dass der aktuelle Mord an Walter Lübcke dem gleichen VS-gesteuerten Netzwerk geschuldet sei wie die »NSU«-Morde, insbesondere der Mord an dem türkischen Internetladenbetreibers Halit Yozgat in Kassel im Jahre 2006.
Das ist aus folgenden Gründen nicht nur naheliegend, sondern sehr wahrscheinlich:
►ERSTENS weisen die noch spärlichen Erkenntnisse zum Lübcke-Mord auf den gleichen Personenkreis hin, der auch im Zusammenhang mit den »NSU«-Morden, insbesondere dem Kasseler Mord, eine Rolle spielte. Das betrifft zunächst das Umfeld des Hauptverdächtigen selbst. Stephan Ernst hat offenbar seit Jahren enge Kontakte zur deutschen Combat 18-Division und ihren Führungsfiguren, die durchaus dem »NSU-VS-Komplex« zuzurechnen sind; die Gruppierung steht, wie oben ausgeführt, im Verdacht, eine VS-Gründung zu sein. Noch im März 2019 nahm Stephan Ernst an einem Combat 18-Treffen im sächsischen Mücka teil [13]. Das ergibt sich, wie oben schon ausgeführt, aus dem Bericht des »Recherche-Netzwerks EXIF« und einem damit zusammenhängenden biometrischen Identitätsgutachten für Fotos aus Mücka, die nach dem Ergebnis des Gutachtens Stephan Ernst darstellen.
Der Umstand, dass eine unheilige Allianz aus Behörden, Medien und dem angeblichen „Spiritus Rector“ von Combat 18, Thorsten Heise, nun die Anwesenheit Ernsts in Mücka krampfhaft leugnet und ein „Gegengutachten“ vorgelegt hat, bestätigt aus meiner Sicht eher den Zusammenhang und verstärkt insbesondere den Verdacht gegen die Behörden und die, der herrschenden politischen Klasse gegenüber hündisch ergebenen Medien ganz erheblich.
Es besteht auch eine Verbindung zu Benjamin Gärtner, alias »Gemüse«, dem ehemaligen V-Mann vom früheren »Verfassungsschützer« Andreas Temme, der am Tage des Mordes an Halit Yozgat zweimal mit Gärtner telefonierte, das letzte Mal 20 Minuten vor dem Mord. Zudem weist mindestens eine von zwei weiteren Verhaftungen im Zusammenhang mit dem Lübcke-Mord auf diesen Personenkreis hin. Die Bundesanwaltschaft berichtet in einer Pressemeldung vom 27.06.2019 darüber [14]. Einer der Verhafteten habe Stephan Ernst die Tatwaffe, die beim Lübcke-Mord verwendet wurde, verkauft. Der andere, ein Kasseler, der als Markus H. benannt wird, soll eine Vermittlerrolle gespielt haben. Letzterer habe langjährige Kontakte zu Combat 18 und ähnlichen Kreisen. Laut Auskunft von Panorama wurde er zudem im Jahre 2006 zum Mord an Halit Yozgat vernommen. Angeblich bestand zwischen Markus H. und Yozgat eine Verbindung. Zu Stephan E. hat ersterer offenbar seit über zehn Jahren Kontakt.
►ZWEITENS spielt gerade der Kasseler Mord an Halit Yozgat gewissermaßen eine Schlüsselrolle in der NSU-Mordserie, weil er mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit tatsächlich unter Beteiligung des hessischen Verfassungsschutzes und der vom VS betreuten pseudorechten Seilschaften verübt wurde. Eine Nähe des Lübcke-Mörders zu diesen Kreisen spricht also für jenen Zusammenhang zwischen dem Lübcke-Mord und dem »NSU-VS-Komplex«, den Wolf Wetzel vermutet.
►DRITTENS scheinen die Ermittlungsbehörden bemüht zu sein, jeglichen Kontakt Stephan Ernsts zur »rechtsextremen Szene«, insbesondere zum Combat 18, in den letzten Jahren zu leugnen, obwohl, wie oben erwähnt, Ernst offenbar vor wenigen Monaten auf einem Treffen von Combat 18 anwesend war. Dieses Verhalten der Behörden könnte sogar auf eine V-Mann-Tätigkeit von Stephan Ernst hindeuten, die der Grund für seine Kontakte und gleichzeitig auch für das Leugnen dieser Kontakte durch die Behörden sein könnte.
►VIERTENS macht das offenbar auf Initiative von Stephan Ernst selbst, also »ohne Not« abgelegte Geständnis einen sehr überlegten und abgestimmten Eindruck, besonders die Erklärung Ernsts, er habe die Tat ohne Mittäter und Mitwisser begangen, eine Aussage, die nach Auffassung von Wolf Wetzel der Bundesanwaltschaft durchaus genehm sein dürfte. Wetzel vermutet ja (siehe Interview!), dass die Behörden kein Interesse an weiteren Ermittlungen haben, da diese im Wesentlichen auf die Spur von V-Leuten führen würden. Interessant wäre in diesem Zusammenhang, zu erfahren, von welchen Personen Ernst seit seiner Festnahme am 15.06.2019, also während der Haft, Besuch empfangen hat, und zu welchen Personen er telefonischen oder schriftlichen Kontakt gehabt hat.
Die Theorie eines rechtsextremen tiefen Staates als zusätzliche Bestätigung der Rolle des tiefen Staates im Kampf gegen das nationale Deutschland
Wolf Wetzel geht im Interview mit dem SNA-Radio zwar nicht auf alle Details ein, aber er analysiert sehr kompetent auf der Grundlage seines umfangreichen Wissens über die entsprechenden Strukturen. Seine Analyse ist so überzeugend, dass ich mich ihr nur anschließen kann. Das gilt jedoch nicht für das, schon erwähnte, von Alt-Linken oder marxistischen Linken besonders favorisierte Erklärungsmodell eines rechtsextremen tiefen Staates. Hiermit macht sich Wetzel vielmehr zum Büttel jenes, tatsächlich existierenden tiefen Staates, den er sonst durch Aufklärung bekämpft. Das entspricht einem, nicht nur bei Wetzel festzustellenden alt-linken Bestreben, das man fast nur tiefenpsychologisch erklären kann. Es stellt also m. E. keine konspirative Zusammenarbeit mit jenen etablierten Kräften, die sich des tiefen Staates bedienen, aber die Auswirkungen gehen in diese Richtung. Denn das wahre Motiv durch ein, ideologischer Voreingenommenheit geschuldetes, Fantasiemotiv zu vertuschen, heißt die ohnehin schwer verdaulichen Zusammenhänge vollends unglaublich erscheinen zu lassen.
Deswegen noch ein paar Worte zu diesem Fantasiemotiv:
Wetzel hebt im Interview seine Theorie besonders hervor, ein aus ultrarechten Kräften bestehender tiefer Staat arbeite zusammen mit einer rechten Szene von »Neonazis« daran, so etwas wie eine nationalsozialistische Machtübernahme vorzubereiten. Wobei sie in ähnlicher Weise Anschläge durchführe wie es nach linker Sprachregelung die Rechte in der Weimarer Republik getan habe, um das Bürgertum zu verunsichern und so die genannte Machtübernahme vorzubereiten.
Diese abstruse, jeder heutigen Lebenserfahrung widersprechende politische Erklärung für das, was uns von den Politikern und den Medien als »Rechtsextremismus«präsentiert wird, insbesondere für den Mord an Walter Lübcke, mutet wie ein krampfhafter Versuch an, die geradezu paradigmatische und v. a. reale politische Frontstellung im heutigen Deutschland – national & sozial contra international & turbokapitalistisch – und v. a. den damit zusammenhängenden strategischen Kampf der Machthaber »gegen Rechts« gänzlich auszublenden, weil dieses Szenario überhaupt nicht zum Selbstverständnis der hoffnungslos aus der Zeit gefallenen marxistischen Linken passt. Wie ich schon festgestellt habe, lohnt es sich aber, gerade diese alt-linken Verrenkungen näher aufs Korn zu nehmen, weil gerade dadurch die Logik des tatsächlichen politischen Motivs, eben der Bekämpfung und Vernichtung des nationalen Deutschlands, besonders deutlich erkennbar wird.
So ergibt sich die Absurdität der Vorstellung eines von den Machthabern protegierten tiefen Staates »neonazistischer« Prägung schon aus den Machtverhältnissen in der heutigen BRD und aus der eindeutigen, völlig unzweifelhaften Fokussierung der Machthaber auf das Nationale Deutschland als singuläres, einzigartiges Feindbild, ja als das Böse schlechthin, mit dem der »Linksextremismus«, welcher Spielart auch immer, nicht annähernd zu vergleichen sei.
Noch deutlicher wird dieser (Freudsche?) Denkfehler, wenn man die konkreten Folgen des vermeintlichen »rechten Terrors« betrachtet. So führte schon jahrelang vor dem Bekanntwerden der eigentlichen »NSU«-Geschichte, also vor November 2011, das vom Thüringer Verfassungsschutz aufgebaute, entsprechende Umfeld (Thüringer Heimatschutz etc.) einerseits zu einer totalen Kanalisierung und Kontrolle rechter Jugendaktivitäten in Thüringen (und darüber hinaus) durch die Geheimdienste, andererseits zu einer, eben der VS-Stigmatisierung und der entsprechenden permanenten Hetze geschuldeten, weitgehend effektiven Unterbindung aller tatsächlichen nationalpolitischen Aktivitäten.
Als dann im November 2011, nach dem Tod der beiden Uwes, die Döner-Morde zum »NSU«-Szenario mutierten, wurde diese neue Variante von rechtem Terror in offenkundiger Weise zum entscheidenden Auslöser für das zweite NPD-Verbotsverfahren.
Muss nicht ein derartiger Terror den Strategen, die Deutschland auflösen wollen, hochwillkommen sein? – Besonders in einer Phase, in der sie, wie einleitend festgestellt, durch eine konspirative Vorgehensweise so unauffällig wie möglich und v. a. natürlich eben ohne ernstzunehmende nationale Opposition die Weichen in Richtung Beseitigung des deutschen Nationalstaates stellen wollen!
Beim Lübcke-Mord ist dieser Zusammenhang mit dem »Kampf gegen Rechts« und die entsprechende Motivlage sogar noch deutlicher zu erkennen. Denn der Mord erfolgte in der Nacht zum 2. Juni 2019, fast auf den Tag drei Monate vor Beginn der Serie von ostdeutschen Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg, bei denen starke Gewinne der AfD ebenso »befürchtet« werden wie erhebliche Schwierigkeiten bei den darauf folgenden Regierungsbildungen. Bei Letzteren würden Koalitionen mit dem möglichen Wahlgewinner AfD aller Voraussicht nach auf bedingungslose Ablehnung einflussreicher Kräfte in- und außerhalb Deutschlands stoßen und somit praktisch ausgeschlossen sein.
Wenn Wolf Wetzel, wie im Interview deutlich dargelegt, beim Lübcke-Mord eine Tat des »NSU-VS-Komplexes« vermutet, so gibt es also hierfür eigentlich nur ein handfestes politisches Motiv der Staatsführung und der etablierten politischen Parteien. Wie sich dieses im öffentlichkeitswirksamen Verhalten der Machthaber manifestiert, kann derzeit niemand übersehen, der die an deutlicher strategischer Zielausrichtung gar nicht mehr zu übertreffenden Verlautbarungen der Mainstreampolitiker und der ihnen treu ergebenen Medien über sich ergehen lassen muss.
[1]https://gegenstrom.org/2017/02/18/das-urteil-des-bundesverfassungsgerichts-im-npd-verbotsverfahren-keine-rechtskonforme-entscheidung-nach-art-21-ii-gg-sondern-richterliche-rechtsetzung-gegen-deutschland-und-den-deutschen-n/
[2]http://mediathek.daserste.de/Anne-Will/Keine-Zusammenarbeit-mit-der-AfD-/Video?bcastId=328454&documentId=64165190
[3]https://www.bild.de/news/inland/news-inland/neonazi-als-tatverdaechtiger-soll-im-fall-luebcke-etwas-vertuscht-werden-62715382.bild.html
[4]https://www.t-online.de/tv/news/politik/id_85992634/bundestagspraesident-schaeuble-walter-luebcke-wurde-kaltbluetig-ermordet-.html
[5]https://www.t-online.de/tv/news/politik/id_85994800/bundestag-angela-merkel-fordert-klare-abgrenzung-von-rechtsextremismus.html
[6]»Der NSU-VS-Komplex: Wo beginnt der Nationalsozialistische Untergrund – wo hört der Staat auf?«, Unrast Verlag, April 2013
[7]https://www.welt.de/politik/deutschland/article154082719/NSU-Moerder-arbeitete-bei-V-Mann-des-Verfassungsschutzes.html
[8]https://exif-recherche.org/?p=6284
[9]https://exif-recherche.org/?p=4399
[10]»Heimatschutz. Der Staat und die Mordserie des NSU«, Erste Auflage, Mai 2014, S. 223-224
[11]Beiträge unter dem Benutzernamen PLA-Sachsen oder Per Lennart Aae, zum Beispiel:
https://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2017/05/08/medienlog-vier-jahre-nsu-prozess/
http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2017/08/10/medienlog-nebenklage-verfahren-nsu/#comment-423182
[12]https://soundcloud.com/sna-radio/was-medien-im-fall-lubcke-verschweigen-zweifelhafte-dna-und-fehlendes-video