Auf den deutschen Staatsrechtler Carl Schmitt (1888 - 1985) geht die Überlegung zurück, dass das Politische durch die Unterscheidung von Freund und Feind bestimmt wird. Diese Unterscheidung von Freund und Feind sei dabei nicht bellizistisch zu verstehen, sondern habe den Sinn, den äußersten Intensitätsgrad einer Verbindung oder Trennung zu bezeichnen. Schmitt zufolge ist jede Gegensätzlichkeit...

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