{"id":11466,"date":"2026-09-05T12:57:26","date_gmt":"2026-09-05T10:57:26","guid":{"rendered":"https:\/\/gegenstrom.org\/?p=11466"},"modified":"2026-09-05T12:57:26","modified_gmt":"2026-09-05T10:57:26","slug":"militant-democracy-die-wehrhafte-demokratie-und-ihre-feinde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/gegenstrom.org\/en\/militant-democracy-die-wehrhafte-demokratie-und-ihre-feinde\/","title":{"rendered":"Militant Democracy: Die wehrhafte Demokratie und ihre Feinde"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: center;\">Veranstaltung am 3. Oktober 2026 in Th\u00fcringen<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Die AGORA Europa l\u00e4dt deshalb am 03.10.2026 zu einer Veranstaltung zum Thema Deutschland: <strong><em>Staat ohne Volk?<\/em><\/strong> <strong><em>Wer sch\u00fctzt das Deutsche Volk vor Karlsruhe?<\/em><\/strong> ein.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Anmeldung und R\u00fcckfragen:<\/strong><br \/>\n<a href=\"mailto:veranstaltungen@agora-europa.de\"><strong>veranstaltungen@agora-europa.de<\/strong><\/a><br \/>\noder via\u00a0<strong>Threema: WKKUDS89<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Eine fr\u00fchzeitige Anmeldung wird empfohlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Weitere Infos <a href=\"https:\/\/gegenstrom.org\/agora-europa-laedt-ein-deutschland-staat-ohne-volk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Der folgende Text beleuchtet im Zeichen des Themas die aktuellen Spannungen zwischen Meinungsfreiheit, Verfassungstreue und politischer Opposition. Die Redaktion<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wie wehrhaft darf eine Demokratie sein, ohne dabei selbst jene Offenheit einzuschr\u00e4nken, die sie zu verteidigen vorgibt? Diese Frage f\u00fchrt von Karl Poppers \u201eoffener Gesellschaft\u201c \u00fcber die Idee der \u201emilitant democracy\u201c bei Karl Loewenstein und Karl Mannheim unmittelbar in die Gegenwart des deutschen Verfassungsrechts. Wo endet legitimer politischer Widerspruch, wo beginnt Verfassungsfeindlichkeit \u2013 und wer zieht diese Grenze? Der folgende Essay zeichnet die philosophischen und rechtlichen Linien dieser Debatte nach und st\u00f6\u00dft dabei auf Fragen, die l\u00e4ngst nicht mehr nur akademischer Natur sind. Einige davon werden am 3. Oktober 2026 in einem Podium der AGORA Europa von Juristen, Publizisten und politischen Akteuren kontrovers diskutiert.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Sie wird immer wieder bem\u00fcht und sogar als h\u00f6chstrichterlich verbriefter Bestandteil der bundesdeutschen Rechtsordnung begriffen. Unter dem Schlagwort der \u201ewehrhaften Demokratie\u201c werden mittlerweile Politiker oppositioneller Gruppen von Wahlen ausgeschlossen \u2013 und das auch noch richterlich verbrieft<a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\">[1]<\/a>. Im \u00f6ffentlich-rechtlichen Rundfunk wird offen dar\u00fcber debattiert, einem B\u00fcrgermeisterkandidaten, der kurz vor einem Sieg steht, nach einer gewonnenen Wahl die Zuverl\u00e4ssigkeit aufgrund fehlender Verfassungstreue abzuerkennen<a href=\"#_ftn2\" name=\"_ftnref2\">[2]<\/a>. Grundlage daf\u00fcr sind h\u00e4ufig Einsch\u00e4tzungen des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz, das seinen ehemaligen Pr\u00e4sidenten mittlerweile ebenfalls als rechtsextrem einstuft. Die Verfassungsschutzbeh\u00f6rde in Niedersachsen sorgte erst 2024 f\u00fcr Wirbel, weil sie sich offen zur Antifa bekannte<a href=\"#_ftn3\" name=\"_ftnref3\">[3]<\/a>.<\/p>\n<p>Gleichzeitig fremdeln immer mehr Menschen mit Politik und Mainstream-Medien<a href=\"#_ftn4\" name=\"_ftnref4\">[4]<\/a>. Ein Grund daf\u00fcr d\u00fcrfte die zunehmende Bevormundung gegen\u00fcber Lesern und Zuschauern sein. Der GEZ-finanzierte Apparat f\u00fcrchtet derweil um seine finanzielle Zukunft. Versprechen der Opposition in Sachsen-Anhalt, bei Regierungs\u00fcbernahme aus dem Rundfunkstaatsvertrag auszusteigen, scheuchen die Medienschaffenden offensichtlich auf. Die Gem\u00fcter sind massiv erhitzt, und auch wenn die Gesellschaft noch weit von Weimarer Verh\u00e4ltnissen entfernt zu sein scheint, wird der Korridor des Sagbaren immer enger.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die philosophischen Wurzeln der \u201ewehrhaften Demokratie\u201c<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Auf der Suche nach dem weltanschaulichen Fundament, auf dem letztlich jede liberaldemokratische Gesellschaft fu\u00dft, st\u00f6\u00dft der geneigte Suchende auf Karl Popper. Er stellte zwei Idealtypen einer Gesellschaft gegen\u00fcber: die offene und die geschlossene Gesellschaft.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In seinem Werk \u201eThe Open Society and Its Enemies\u201c (1945) beleuchtet er zun\u00e4chst die Wurzeln der von ihm kritisierten geschlossenen Gesellschaft, die er philosophisch vor allem im Staat Platons sieht. Die Ordnung, die der griechische Philosoph aus Poppers Sicht postuliert, sei aufgrund ihrer Bezugnahme auf eine klare und zumindest in Teilen auf Naturgesetzen basierende hierarchische Ordnung geschlossen. Dabei erkennt Popper bereits bei Heraklit, von dem die ber\u00fchmte Formel \u201ePanta rhei\u201c (\u201eAlles flie\u00dft\u201c) stammt, ein Grund\u00fcbel. Hier ruhe der sogenannte Historizismus, also eine Weltanschauung, die eine Art geschichtliche, quasi-fatalistische Lebensauffassung vertrete, nach der alles in eine Richtung flie\u00dfe und sich die Entwicklung auf einen totalen Moment zubewege. Anh\u00e4nger des Historizismus, so Popper, glauben Gesetzm\u00e4\u00dfigkeiten in der Geschichte zu erkennen und damit die Zukunft voraussagen zu k\u00f6nnen. Der historische Materialismus von Marx w\u00e4re die sch\u00e4rfste Form dieses Historizismus. Platon habe mit seinem Staat versucht, diesen naturgegebenen Mechanismus zu durchbrechen, und setze mit seiner angeblich auf rassischen Elementen basierenden Klassengesellschaft eine Ordnung entgegen, die diesen geschichtlichen Fluss einfriere und das \u201eAlles flie\u00dft\u201c damit stoppen w\u00fcrde. Das Postulat einer hierarchischen Ordnung, in der nur die Besten herrschen w\u00fcrden, also des Philosophenstaates mit einem Philosophenk\u00f6nig, f\u00fchre unmittelbar in eine geschlossene Gesellschaft, in der es Sklaven, Arbeiter und Herrscher g\u00e4be. Das Hauptkriterium, um eine geschlossene von einer offenen Gesellschaft zu unterscheiden, sieht Popper in der Rechtsauffassung sowie im Verst\u00e4ndnis von Institutionen. In einer geschlossenen Gesellschaft nach Platon w\u00fcrden diese kollektivistisch gepr\u00e4gt und auf Dingen wie Tradition, Klasse, Nation, Stamm oder Rasse fu\u00dfen, w\u00e4hrend sie in der offenen Gesellschaft als menschengemacht und damit als ver\u00e4nderlich betrachtet w\u00fcrden. Popper sieht in jenen, die versuchen, das Recht u. a. aus der Natur abzuleiten, die Vorboten einer autorit\u00e4ren Gesellschaftsordnung. Recht k\u00f6nne jederzeit ver\u00e4ndert werden, unabh\u00e4ngig von der Gesellschaft als Kollektiv betrachtet.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einer offenen Gesellschaft dienen sie ausschlie\u00dflich dem Individuum. Konkret beschreibt Popper die offene Gesellschaft als jene Gesellschaftsordnung, der ein \u201eorganischer Charakter\u201c im h\u00f6chsten Falle fehle. Es g\u00e4be in ihrer radikalen Form daher keine organisch gewachsenen Gemeinschaften. Weiterhin beschreibt er sie wie folgt: \u201e<em>Eine solche fiktive Gesellschaftsform k\u00f6nnte man eine \u201avollst\u00e4ndig abstrakte oder entpers\u00f6nlichte Gesellschaft\u2018 nennen\u201c<\/em>.<a href=\"#_ftn5\" name=\"_ftnref5\">[5]<\/a> Popper versteht darunter aber eine rein fiktive, man k\u00f6nnte sagen ideale Form dieser offenen Gesellschaft. Ihm ist bewusst, dass es nach wie vor Assoziationen zwischen den Individuen und Gemeinschaften wie Familien und Sippen gibt. Dennoch versteht er unter der liberalen abstrakten Gesellschaft eine Ordnung, in der \u201e<em>viele Mitglieder<\/em>\u201c versuchen, \u201e<em>sozial emporzukommen<\/em>\u201c und \u201e<em>die Stellen anderer Mitglieder einzunehmen<\/em>\u201c.<a href=\"#_ftn6\" name=\"_ftnref6\">[6]<\/a> Der Wettbewerb gilt ihm als ein ordnender Mechanismus innerhalb des sozialen Gef\u00fcges.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kurz gesagt:<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einer geschlossenen Gesellschaft dienen das Recht und die damit verbundenen Institutionen einer Ganzheit wie einem Volk, einer Nation, einer Klasse oder einem Stamm. In einer offenen Gesellschaft dienen sie dem Individuum, unabh\u00e4ngig von irgendwelchen kulturellen oder angeborenen Merkmalen und Verbindungen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kritischer Rationalismus<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Popper, der erkenntnistheoretisch davon \u00fcberzeugt war, dass der Mensch nicht dazu in der Lage ist, dauerhaft \u201eobjektive\u201c Strukturen aufzubauen, entwickelte daraus seinen kritischen Rationalismus. Dies ist die rationale Erkenntnis, dass der Mensch sich auf Dauer nicht immer rational verh\u00e4lt und dass er sich irrt \u2013 auch dann, wenn er glaubt, seine politischen oder wissenschaftlichen \u00dcberzeugungen seien unanfechtbar wahr. Diese objektive Wahrheit k\u00f6nne der Mensch nicht erfassen, weshalb er sie auch nicht besitzen k\u00f6nne. Aus dieser Grund\u00fcberzeugung heraus kritisiert Popper jegliche politischen Bewegungen, die eine perfekte Gesellschaft realisieren wollen. Er wirft Platon daher keinen b\u00f6sartigen Willen vor, sondern h\u00e4lt die Idee des griechischen Philosophen, einen idealen Staat schaffen zu wollen, f\u00fcr Hybris, die letztlich immer in totalit\u00e4ren Gesellschaften enden m\u00fcsse.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr ihn stellt sich also nicht die Frage danach, wer herrschen soll, sondern danach, wie die politische Ordnung, die Regeln und die Institutionen so geformt werden k\u00f6nnen, dass auch ein schlechter Herrscher m\u00f6glichst wenig Schaden anrichten kann.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Poppers Definition einer offenen Gesellschaft ist also das Bekenntnis zu einer demokratisch-freiheitlichen Gesellschaft, die sich nicht nur durch ein politisches System auszeichnet, in dem es freie Wahlen gibt. Vielmehr muss das System so organisiert sein, dass ein Regierungswechsel jederzeit unblutig durch Mehrheitsentscheidungen zugunsten einer Opposition realisiert werden kann. Er wird sogar noch konkreter und gibt dem Ganzen ein funktionales Verst\u00e4ndnis, in dem Demokratie vor allem schlechte Regierungen verhindern m\u00fcsse. Sie ist demnach eine Art institutionalisierte Fehlerkorrektur.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">F\u00fcr Popper ist dieser kritische Rationalismus das wichtigste Instrument und Meinungsfreiheit die daf\u00fcr wichtigste Grundlage der Opposition.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Demokratie: Die Diktatur der Mehrheit?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die meisten Menschen verstehen unter Demokratie die Herrschaft der Mehrheit. Tats\u00e4chlich wird man einen solchen klaren Satz in einer offiziellen Definition, bspw. bei der Bundeszentrale f\u00fcr politische Bildung, vergebens suchen. Friedrich Schiller l\u00e4sst uns in seinem Drama Demetrius wissen: \u201e<em>Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen\u2019gen nur gewesen. (\u2026) Man soll die Stimmen w\u00e4gen und nicht z\u00e4hlen; der Staat mu\u00df untergehn, fr\u00fch oder sp\u00e4t, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet<\/em>\u201c. Was Friedrich Schiller hier wirklich hart und konsequent formuliert, gleicht nicht dem, was Popper unter Demokratie versteht. Schlie\u00dflich kritisiert er Platon ja daf\u00fcr, dass dieser den Massen eben nicht vertraut. Dennoch sieht Popper den prim\u00e4ren Wert der Demokratie nicht <em>per se<\/em> in der Mehrheit, da diese sich gem\u00e4\u00df seinem kritischen Rationalismus selbstverst\u00e4ndlich auch irren kann. Dennoch sei die M\u00f6glichkeit des B\u00fcrgers, an der politischen Willensbildung teilzuhaben und eine Regierung im Zweifel abzuw\u00e4hlen, ein hoher Wert in einer offenen Gesellschaft. Die Regeln und Institutionen, die ohnehin menschengemacht sind, m\u00fcssten allerdings so gestaltet sein, dass Kritik grunds\u00e4tzlich m\u00f6glich ist und Irrt\u00fcmer m\u00f6glichst fr\u00fch entdeckt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Popper schrieb sein Werk unter dem Eindruck einer Zeit, in der die Nationalsozialisten unter Nutzung demokratischer Institutionen und erheblicher gesellschaftlicher Zustimmung an die Macht gelangten \u2013 wobei Gewalt, Einsch\u00fcchterung und die schrittweise Ausschaltung demokratischer Sicherungen diesen Prozess begleiteten. Gleichwohl war bereits zuvor im Osten die Sowjetunion entstanden, die eine Klassengesellschaft anstrebte \u2013 ebenfalls in einer Epoche gewaltiger politischer Transformationen. Popper sah also, wie offene Gesellschaften durch politische Massenbewegungen in geschlossene Gesellschaften umgestaltet werden konnten. Das f\u00fchrte dazu, dass er dar\u00fcber nachdachte, was Demokratie eigentlich ausmache. Die alte Frage, die schon Platon stellte: \u201e<em>Was tun wir, wenn es der Wille des Volkes ist, nicht selbst zu regieren, sondern statt dessen einen Tyrannen regieren zu lassen?<\/em>\u201c, beantwortete Popper damit, dass \u201e<em>allgemeine Wahlen, die parlamentarische Regierungsform<\/em>\u201c als \u201e<em>ziemlich wirksame institutionelle Sicherungen gegen eine Tyrannei<\/em>\u201c<a href=\"#_ftn7\" name=\"_ftnref7\">[7]<\/a> einer Majorit\u00e4t an sich vorzuziehen seien. Das bedeutet nicht etwa, dass Popper den Mehrheitswillen ablehnte; er sah in ihm aber nicht den entscheidenden Kern einer liberalen Demokratie.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das Toleranzparadoxon: Keine Toleranz den Intoleranten<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit einhergeht das Paradox der Toleranz: \u201e<em>Uneingeschr\u00e4nkte Toleranz f\u00fchrt mit Notwendigkeit zum Verschwinden der Toleranz<\/em>\u201c. Er begr\u00fcndet dies wie folgt: <em>\u201eDenn wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranten auszudehnen, wenn wir nicht bereit sind, eine tolerante Gesellschaftsordnung gegen die Angriffe der Intoleranz zu verteidigen, dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen\u201c.<a href=\"#_ftn8\" name=\"_ftnref8\"><strong>[8]<\/strong><\/a><\/em><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Heute ist die Losung \u201eKeine Toleranz den Intoleranten\u201c scheinbar allgegenw\u00e4rtig. Mit derartigen Formeln begr\u00fcnden viele Gegner der AfD auch die Forderung nach einem Verbot der derzeit gr\u00f6\u00dften Oppositionspartei und \u2013 geht man nach aktuellen Umfragewerten<a href=\"#_ftn9\" name=\"_ftnref9\">[9]<\/a> \u2013 sogar bundesweit st\u00e4rksten Partei. Nur ist das in Poppers Philosophie keine ohne Weiteres ad\u00e4quate L\u00f6sung. Er warnt sogar davor, die \u201e<em>Feinde der offenen Gesellschaft<\/em>\u201c mit Gewalt zu unterdr\u00fccken. Dies sei \u201e<em>h\u00f6chst unvern\u00fcnftig<\/em>\u201c, zumindest \u201e<em>solange \u2026 ihnen durch rationale Argumente<\/em>\u201c beizukommen sei und \u201e<em>sie durch die \u00f6ffentliche Meinung in Schranken<\/em>\u201c gehalten werden k\u00f6nnten. Erst wenn die Anh\u00e4nger \u201e<em>intoleranter Philosophien<\/em>\u201c rationale Argumente \u201e<em>mit F\u00e4usten und Pistolen zu beantworten<\/em>\u201c trachten, m\u00fcsse die Demokratie, m\u00fcsse sich die Toleranz notfalls mit Gewalt sch\u00fctzen. Dabei verlangt er, dass \u201e<em>jede Bewegung, die die Intoleranz predigt, au\u00dferhalb des Gesetzes (ge)stellt (wird), und \u2026 eine Aufforderung zur Intoleranz und Verfolgung als ebenso verbrecherisch<\/em>\u201c behandelt werden m\u00fcsse wie \u201e<em>eine Aufforderung zum Mord, zum Raub oder zur Wiedereinf\u00fchrung des Sklavenhandels<\/em>\u201c.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Streitbare Demokratie und die FDGO<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wo Karl Popper durchaus geneigt ist, zu akzeptieren, dass die Demokratie im Zweifel auch fehleranf\u00e4llig ist und Oligarchien bzw. Tyranneien hervorbringen kann \u2013 indem bspw. offen diktatorische Bewegungen demokratisch legitimiert werden \u2013, postulieren Karl Loewenstein und Karl Mannheim, dass die Demokratie so wehrhaft gemacht werden m\u00fcsse, dass die Machtteilhabe von Demokratiefeinden verhindert werden kann. Hier kommt nun in der ideengeschichtlichen Entwicklung ein stark materiell-rechtlicher Aspekt hinzu. Das hei\u00dft: Eine liberale Demokratie mit einer liberalen Werteordnung bildet die Grundlage der Gesellschaft. Die Rechtsordnung selbst sch\u00fctzt also dieses gesellschaftliche Werteverst\u00e4ndnis liberaler Demokratie.<\/p>\n<p>Demokratie wird hier nicht mehr nur als Regierungsform, sondern vielmehr als Staatsform und Staatsverfassung betrachtet. Obgleich beide Denker in der Anfangszeit der Bonner Republik nicht allzu h\u00e4ufig rezipiert wurden, ist die dahinterstehende Idee einer <em>militant democracy<\/em> in nicht geringem Ma\u00dfe Bestandteil der heutigen Rechtsordnung in der Bundesrepublik Deutschland. Loewenstein und Mannheim lieferten daf\u00fcr theoretisches R\u00fcstzeug, indem sie die institutionelle Beseitigung, mindestens aber die Einschr\u00e4nkung von Parteien, Organisationen und politischen Machttechniken als pr\u00e4ventive Selbstverteidigung gegen die Abschaffung der Demokratie im Sinne des oben besprochenen Paradoxons betrachteten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In dem Verbotsurteil zur Sozialistischen Reichspartei (SRP)<a href=\"#_ftn10\" name=\"_ftnref10\">[10]<\/a> von 1952 entwickelte das Bundesverfassungsgericht, wenn auch nicht in direkter Traditionslinie der o. g. Philosophen, so doch im Geiste der Idee einer wehrhaften Demokratie, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) als einen Kernbestandteil der Verfassungsordnung. Diese definierte die bundesrepublikanische Demokratie als eine Ordnung mit bestimmten unverzichtbaren Grundprinzipien.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hinzu kommen weitere Urteile und Ausdifferenzierungen des Rechtssystems im Zuge des Kalten Krieges bis zum NPD-Nicht-Verbotsurteil von 2017<a href=\"#_ftn11\" name=\"_ftnref11\">[11]<\/a>, dass das Demokratie- und Toleranzparadoxon wieder aufs Tableau gehoben hat.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das NPD-Nicht-Verbotsurteil und seine Folgen<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">An dieser Stelle soll es nicht darum gehen, in das juristische Klein-Klein abzutauchen, sondern vielmehr darum, zu beleuchten, welche Auswirkungen sich daraus ergeben haben. Das Thema ist an anderen Stellen bereits vermehrt beleuchtet worden, weshalb vorausgesetzt wird, dass der Leser es grunds\u00e4tzlich kennt. Z.B. <a href=\"https:\/\/gegenstrom.org\/npd-wird-nicht-verboten-trotz-verfassungsfeindlichkeit\/\">hier<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Im Kern jedoch noch einmal kurz zusammengefasst: Die NPD wurde zwar als verfassungsfeindlich eingestuft, weil sie aus Sicht des Gerichts eine Unterscheidung von Staatsb\u00fcrgern in ethnische Deutsche und sogenannte \u201ePassdeutsche\u201c vornehme und damit gegen die Menschenw\u00fcrde versto\u00dfe, weil hierdurch eine Ungleichstellung zwischen Teilen des Staatsvolkes entst\u00fcnde. Gleichzeitig wurde sie wider Erwarten nicht gem\u00e4\u00df Art. 21 Abs. 2 GG verboten, weil ihr daf\u00fcr die \u201ePotenzialit\u00e4t\u201c fehle. Soll hei\u00dfen: Die NPD sei aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit nicht imstande, die FDGO abzuschaffen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Hier stecken zwei interessante Aspekte drin, bei denen das Demokratie- und das Freiheitsparadoxon auftauchen. Gem\u00e4\u00df Popper \u2013 das haben wir soeben gelernt \u2013 muss eine Opposition stets dazu imstande sein, die Regierenden zu kritisieren und ggf. auch auf demokratischem und damit friedlichem Wege um die F\u00fchrung zu streiten. Dies beinhaltet auch, dass eine Bewegung durchaus verfassungsfeindlich eingestellt sein kann. Sie wird also nicht allein aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Einstellung verboten, sondern erst dann, wenn weitere verfassungsrechtliche Voraussetzungen hinzutreten. Im Falle der NPD fehlte es nach Auffassung der Richter in Karlsruhe insbesondere an hinreichenden Anhaltspunkten daf\u00fcr, dass ihre gegen die FDGO gerichteten Ziele \u00fcberhaupt Aussicht auf Erfolg hatten.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Gleichwohl war dies zugleich ein Fingerzeig in Richtung all jener oppositionellen Gruppen, die um die Macht ringen, allen voran die AfD. Denn sie w\u00e4re theoretisch dazu in der Lage, eines Tages die Regierung zu stellen. Sollte sie als Partei tats\u00e4chlich darauf ausgehen, die FDGO abzuschaffen, k\u00f6nnte sich die Frage eines Verbots gerade wegen ihrer politischen Potenzialit\u00e4t anders stellen als bei der NPD.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Das wesentliche Kennzeichen der Verfassungswidrigkeit bei der NPD bestand laut Gericht in ihrem ethnisch definierten Volksbegriff und den daraus folgenden Konsequenzen f\u00fcr die politische Gleichheit der Staatsb\u00fcrger. Dadurch w\u00fcrden Staatsb\u00fcrger, die zwar die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit besitzen, jedoch nicht als ethnisch deutsch angesehen werden, aus dem politischen Gemeinwesen ausgegrenzt, was nach Auffassung des Gerichts einen Versto\u00df gegen die FDGO darstellt. Sollte die AfD also an einem vergleichbaren Volksverst\u00e4ndnis festhalten und daraus entsprechende rechtliche Ungleichbehandlungen ableiten, w\u00fcrde sich auch bei ihr die Frage nach der Verfassungswidrigkeit stellen \u2013 insbesondere dann, wenn eine reale M\u00f6glichkeit best\u00fcnde, diese Ziele politisch durchzusetzen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Freiheit einer Partei in ihrer Rhetorik und in ihrem Programm geht dabei also nur so weit, wie die Freiheit und politische Gleichheit anderer Staatsb\u00fcrger im Sinne der FDGO nicht verletzt werden (Paradox der Freiheit).<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Eine Partei, die eine Trennung der Staatsb\u00fcrgerschaft nach ethnischen Gesichtspunkten vornimmt und daraus eine rechtliche Ungleichstellung von Staatsb\u00fcrgern ableitet, ger\u00e4t damit in Konflikt mit den Grundprinzipien der FDGO. F\u00fcr ein Parteiverbot reicht die verfassungsfeindliche Zielsetzung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht allein aus; hinzutreten muss die konkrete Potenzialit\u00e4t, diese Ziele auch durchsetzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Damit gehen die Verfassungsrichter \u00fcber die Forderung Poppers weit hinaus, bleiben jedoch gleichzeitig hinter L\u00f6wenstein und Mannheim zur\u00fcck und positionieren sich sozusagen dazwischen. Gleichzeitig erheben sie die Demokratie damit zu einem Wertesystem, das weit \u00fcber die Funktionalit\u00e4t eines politischen Systems hinausgeht, das dazu dient, den Schaden durch schlechte Herrschaft einzud\u00e4mmen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Ein ethnisches Volksverst\u00e4ndnis ist nicht verfassungswidrig<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In einem Fall, in dem sich das Bundesverwaltungsgericht 2025 mit Aussagen eines Professors f\u00fcr Politikwissenschaft an der Hochschule des Bundes f\u00fcr \u00f6ffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste befasste, wurde deutlich, dass die Unterscheidung zwischen einem ethnisch-kulturell begriffenen Volk und dem Staatsvolk gem\u00e4\u00df Art. 116 GG nicht <em>per se<\/em> im Widerspruch zur FDGO steht, solange daraus keine Schl\u00fcsse auf eine rechtliche Ungleichbehandlung von Staatsb\u00fcrgern folgen.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Es ist also grunds\u00e4tzlich legitim, von einem ethnisch-deutschen Volk zu sprechen, wie es auch \u00fcblich ist, vom t\u00fcrkischen oder vom englischen Volk usw. zu sprechen. Erst wenn daraus eine rechtliche Ungleichstellung von B\u00fcrgern abgeleitet wird, stellt sich die Frage nach der Verfassungstreue.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">In diesem Zusammenhang wurde auch festgestellt, dass \u201e<em>die Forderung einer restriktiveren Migrations- und Einb\u00fcrgerungspolitik \u2026 nicht gegen die Verfassungstreuepflicht von Beamten<\/em>\u201c versto\u00dfe. \u201e<em>Diese Schwelle wird erst \u00fcberschritten, wenn die rechtliche Gleichstellung aller Staatsangeh\u00f6rigen in Frage gestellt wird<\/em>\u201c<a href=\"#_ftn12\" name=\"_ftnref12\">[12]<\/a>.<a href=\"#_ftn13\" name=\"_ftnref13\">[13]<\/a><\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Lauter ungekl\u00e4rte Fragen \u2013 Wir kl\u00e4ren das!<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Offensichtlich befindet sich Karlsruhe in einer Zwickm\u00fchle, da es auf der einen Seite \u2013 ob bewusst oder unbewusst \u2013 gem\u00e4\u00df Popper\u2019schem Demokratieverst\u00e4ndnis eben keine Weltanschauungs- und Gesinnungsjustiz betreiben m\u00f6chte. Gleichzeitig wird allerdings ein Raum geschaffen, in dem immer mehr Unsicherheit \u00fcber die Rechtslage besteht. Viele Publizisten lesen heute drei- oder viermal \u00fcber ihre Texte, ehe sie diese ver\u00f6ffentlichen. Verlage besch\u00e4ftigen immer h\u00e4ufiger Anw\u00e4lte und Juristen zur Begutachtung von Publikationen, bevor diese auf den Markt gehen, wo man fr\u00fcher kaum daran gedacht h\u00e4tte, dass hierbei ein Versto\u00df gegen die FDGO im Raum stehen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Nach der Lesart des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts w\u00e4re die Forderung nach einer \u201eRemigration\u201c, soweit darunter die zwangsweise R\u00fcckf\u00fchrung deutscher Staatsb\u00fcrger allein aufgrund ethnischer Kriterien verstanden wird, mit der rechtlichen Gleichheit der Staatsb\u00fcrger nicht vereinbar. Auch bei einer freiwilligen R\u00fcckf\u00fchrung durch negative Anreize f\u00fcr \u201enicht-assimilierte Staatsb\u00fcrger\u201c, wie sie Martin Sellner fordert, stellt sich nach dieser Lesart die Frage, ob hier eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichstellung beabsichtigt ist. In diese Richtung weisen auch die Erw\u00e4gungen des Bundesverwaltungsgerichts im Compact-Verfahren<a href=\"#_ftn14\" name=\"_ftnref14\">[14]<\/a>.<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Wann wird aus einer Wertung eine klare politische Zielsetzung? Inwieweit d\u00fcrfen Aussagen einzelner Akteure bei der Bewertung durch ein Gericht mit der Schlussfolgerung herangezogen werden, die Herabw\u00fcrdigung oder Ungleichstellung von Staatsb\u00fcrgern sei politische Zielsetzung einer ganzen Partei oder sonstigen politischen Bewegung? Wie ausdr\u00fccklich muss eine verfassungswidrige Konsequenz gefordert werden? Wer entscheidet dar\u00fcber, was tats\u00e4chlich einer Ungleichstellung von Staatsb\u00fcrgern gleichkommt? Und damit verbunden: Wann wird Meinung zum Beweismittel gegen den Meinungstr\u00e4ger? Reichen Vermutungen \u00fcber die Absichten aus? Wie unterscheidet man kulturelle Pr\u00e4ferenz von Menschenw\u00fcrdeverletzung?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Kann das Volk tats\u00e4chlich der Souver\u00e4n sein, wenn ihm jegliche Kennzeichnung abgesprochen wird?<\/p>\n<p style=\"text-align: justify;\">Bei Verneinung erg\u00e4be sich die mit Abstand wichtigste Frage, die hier zu kl\u00e4ren ist: Wie kann das Volk wieder <em>de facto<\/em> als Souver\u00e4n eingesetzt werden?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Veranstaltung am 3. Oktober 2026 in Th\u00fcringen<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Die AGORA Europa l\u00e4dt deshalb am 03.10.2026 zu einer Veranstaltung zum Thema Deutschland: <strong><em>Staat ohne Volk?<\/em><\/strong> <strong><em>Wer sch\u00fctzt das Deutsche Volk vor Karlsruhe?<\/em><\/strong> ein.<\/p>\n<p>Auf der B\u00fchne werden hochkar\u00e4tige Referenten aus dem Umfeld von Recht und Philosophie stehen und in Form eines Kolloquiums die Bedeutung der j\u00fcngsten Rechtsprechung f\u00fcr die Gesellschaft und f\u00fcr politische Bewerber beleuchten und miteinander diskutieren.<\/p>\n<p>Mit <strong>Dr. Maximilian Krah<\/strong> ist einer der prominentesten Kritiker von Martin Sellners Remigrationskonzept anwesend.<\/p>\n<p>Er diskutiert u. a. mit <strong>Dr. Dr. Thor von Waldstein<\/strong>, der f\u00fcr seine pointierten Analysen und seine Kritik am Bundesverfassungsgericht bekannt ist.<\/p>\n<p>Mit dabei ist auch <strong>Dr. Bj\u00f6rn Clemens<\/strong>, ein Jurist, der diese Ver\u00e4nderungen als einer der Ersten gesehen und fr\u00fchzeitig dar\u00fcber aufgekl\u00e4rt hat.<\/p>\n<p><strong>Josef Sch\u00fc\u00dflburner<\/strong>, Publizist und Regierungsdirektor au\u00dfer Dienst, gilt als einer der profiliertesten Analysten zum Thema Verfassungsschutz und Demokratiefragen.<\/p>\n<p>Hinzu kommt ein erheblicher Teil, in dem das Publikum selbst Fragen stellen kann. Auch wenn der Charakter der Veranstaltung sehr juristisch klingt, hat sich der Veranstalter zum Ziel gesetzt, dem Publikum einen maximalen Erkenntnisgewinn zu verschaffen. Daf\u00fcr sorgt der Moderator <strong>Peter Feist<\/strong>, der f\u00fcr seine besondere F\u00e4higkeit bekannt ist, auch hochkomplexe Sachverhalte auf den Punkt zu bringen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\"><strong>Anmeldung und R\u00fcckfragen:<\/strong><br \/>\n<a href=\"mailto:veranstaltungen@agora-europa.de\"><strong>veranstaltungen@agora-europa.de<\/strong><\/a><br \/>\noder via\u00a0<strong>Threema: WKKUDS89<\/strong><\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Eine fr\u00fchzeitige Anmeldung wird empfohlen.<\/p>\n<p style=\"text-align: center;\">Weitere Infos <a href=\"https:\/\/gegenstrom.org\/agora-europa-laedt-ein-deutschland-staat-ohne-volk\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">hier<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a> Siehe u.a. eine Meldung von AFP vom 01.09.2026. Niedersachsen: Gericht best\u00e4tigt Wahlausschluss von AfD-B\u00fcrgermeisterkandidat. Verf\u00fcgbar unter: <a href=\"https:\/\/www.msn.com\/de-de\/politik\/beh%C3%B6rde\/niedersachsen-gericht-best%C3%A4tigt-wahlausschluss-von-afd-b%C3%BCrgermeisterkandidat\/ar-AA2bm1Gp\">https:\/\/www.msn.com\/de-de\/politik\/beh%C3%B6rde\/niedersachsen-gericht-best%C3%A4tigt-wahlausschluss-von-afd-b%C3%BCrgermeisterkandidat\/ar-AA2bm1Gp<\/a> (02.09.2026)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref2\" name=\"_ftn2\">[2]<\/a> Siehe u.a. Welt. Wahl in Aue: D\u00fcrfte ein Rechtsextremist B\u00fcrgermeister sein? Verf\u00fcgbar unter: <a href=\"https:\/\/www.welt.de\/regionales\/sachsen\/article6a26a512de941cb7ad3cb859\/wahl-in-aue-duerfte-ein-rechtsextremist-buergermeister-sein.html\">https:\/\/www.welt.de\/regionales\/sachsen\/article6a26a512de941cb7ad3cb859\/wahl-in-aue-duerfte-ein-rechtsextremist-buergermeister-sein.html<\/a> (02.09.2026)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref3\" name=\"_ftn3\">[3]<\/a> Vgl. dazu t-online vom 18.10.2024. &#8222;Wir sind Antifa&#8220;: Verfassungsschutz sorgt f\u00fcr Wirbel. Verf\u00fcgbar unter: <a href=\"https:\/\/www.t-online.de\/nachrichten\/deutschland\/id_100512916\/-wir-sind-antifa-verfassungsschutz-sorgt-mit-social-media-post-fuer-wirbel.html\">https:\/\/www.t-online.de\/nachrichten\/deutschland\/id_100512916\/-wir-sind-antifa-verfassungsschutz-sorgt-mit-social-media-post-fuer-wirbel.html<\/a> (02.09.2026)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref4\" name=\"_ftn4\">[4]<\/a> Laut dem Digital News Report 2026 hat sich das Vertrauen in die Medien wieder etwas erholt, liegt jedoch weiterhin weit unter dem Niveau noch vor 10 Jahren. Damit vertrauen nur noch ca. 46 % der Befragten den hiesigen Medien. Verf\u00fcgbar unter: <a href=\"https:\/\/reutersinstitute.politics.ox.ac.uk\/digital-news-report\/2026\/germany\">https:\/\/reutersinstitute.politics.ox.ac.uk\/digital-news-report\/2026\/germany<\/a> (02.09.2026)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref5\" name=\"_ftn5\">[5]<\/a> Popper, K. (1992, S. 208). Die offene Gesellschaft und ihre Feinde, Bd. 1 (7. Aufl.). J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), T\u00fcbingen<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref6\" name=\"_ftn6\">[6]<\/a> Ebd. S. 207<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref7\" name=\"_ftn7\">[7]<\/a> Ebd. S. 148-150<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref8\" name=\"_ftn8\">[8]<\/a> Ebd. S. 333, zu finden in der Anmerkung 4 zu Kapitel 7<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref9\" name=\"_ftn9\">[9]<\/a> Der Wahltrend vom 01.09.2026 sieht die AfD bei 28%. Die zweitst\u00e4rkste Partei ist mit weitem Abstand die CDU (20,8%). Neueste Wahlumfragen im Wahltrend zur Bundestagswahl. Verf\u00fcgbar unter: <a href=\"https:\/\/dawum.de\/Bundestag\/\">https:\/\/dawum.de\/Bundestag\/<\/a> (02.09.2026)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref10\" name=\"_ftn10\">[10]<\/a> Urteil vom 23. Oktober 1952 &#8211; 1 BvB 1\/51<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref11\" name=\"_ftn11\">[11]<\/a> Urteil des Zweiten Senats vom 17. Januar 2017 &#8211; 2 BvB 1\/13<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref12\" name=\"_ftn12\">[12]<\/a> BVerwG Urteil v. 09.10.2025 &#8211; 2 A 6.24<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref13\" name=\"_ftn13\">[13]<\/a> Zu empfehlen ist auch der Aufsatz von Dr. Bj\u00f6rn Clemens \u201eDer Volksbegriff des Grundgesetztes \u2013 Eine kurze Skizze zur Verfassungslage\u201c. Verf\u00fcgbar unter: <a href=\"https:\/\/gegenstrom.org\/der-volksbegriff-des-grundgesetzes-eine-kurze-skizze-zur-verfassungslage\/\">https:\/\/gegenstrom.org\/der-volksbegriff-des-grundgesetzes-eine-kurze-skizze-zur-verfassungslage\/<\/a> (02.09.2026)<\/p>\n<p><a href=\"#_ftnref14\" name=\"_ftn14\">[14]<\/a> BVerwG Urteil vom 24.06.2025 &#8211; BVerwG 6 A 4.24<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Veranstaltung am 3. Oktober 2026 in Th\u00fcringen Die AGORA Europa l\u00e4dt deshalb am 03.10.2026 zu einer Veranstaltung zum Thema Deutschland: Staat ohne Volk? Wer sch\u00fctzt das Deutsche Volk vor Karlsruhe? ein. 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